Nach Schätzungen von Anwälten hat die Abmahnwelle mehrere zehntausend Internetnutzer erfasst. Das Kölner Landgericht hat 62 Anträge bewilligt, mit denen die Deutsche Telekom aufgefordert wurde, Namen und Adressen ihrer Kunden herauszugeben, die angeblich die Sexfilme angeschaut haben. Pro Antrag seien etwa 400 bis 1000 IP-Adressen betroffen gewesen, teilte das Gericht mit. Anwälte sprechen von der größten Abmahnwelle bisher.