Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)


Möglich werden die krummen Geschäfte durch Anwälte und Inkassofirmen, die sich mit den Betrügern einlassen und an den Machenschaften mitverdienen. "Geradezu bösartig" sei das Mahnwesen von Anwälten wie Katja Günther (München) und Olaf Tank (Osnabrück), urteilt die Stiftung Warentest. Mit der Androhung von Strafanzeigen, Schufa, Gerichtsvollzieher und Gehaltspfändung werde systematisch Druck aufgebaut. Trotzdem raten Experten den Opfern: Nerven behalten - und auf keinen Fall zahlen. Meist kämen sechs, sieben böse Briefe, dann nichts mehr.

Denn vor Gericht trauen sich die Abzocker nur in Ausnahmefällen - und bekommen dann meist eine Abfuhr. Anwältin Günther warf das Amtsgericht Karlsruhe sogar "Beihilfe zum versuchten Betrug" vor (Az. 9 C93/09), wie kürzlich das Stiftungsblatt "Test" berichtete. Ihr Kollege Tank soll sich inzwischen aus dem fragwürdigen Geschäft zurückgezogen haben. Er war als Geldeintreiber gleich für mehrere Unternehmen tätig, darunter die Firma Redcio OHG der branchenbekannten Gebrüder Andreas und Manuel Schmidtlein, die Antassia GmbH und die Content Services Ltd., die Internetportale wie Opendownload und Top-of-Software betreiben, vor denen Verbraucherschützer warnen.

Die Abofallen sind laut Gesetz nichts anderes als Betrug


Die Bundesregierung will die Abofallen-Mafia durch ein neues Gesetz bekämpfen. Künftig sollen kostenpflichtige Internetseiten klar gekennzeichnet sein. Der Verbraucher soll zudem per Mausklick bestätigen, dass er den Kostenhinweis gesehen hat. Der Deutsche Anwaltsverein mit mehr als 67.000 Mitgliedern hält das für unnötigen Aktionismus. Die derzeitigen Gesetze reichten völlig, um der Abo-Mafia das Handwerk zu legen - sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Denn die Abofallen seien nichts anderes als Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch. Was fehle, sei der Vollzug der Gesetze durch Gerichte und Ermittlungsbehörden. Dieser Rüffel scheint berechtigt.

Denn seit Jahren treiben dubiose Internetanbieter fast ungehindert ihr Unwesen in Deutschland und schädigen Verbraucher, ohne dass Politik, Gerichte und Behörden durchgreifen. In Italien ist das anders. Dort verhängte die Wettbewerbsbehörde kürzlich eine Millionenstrafe gegen die deutsche Euro Content Ltd. aus Frankfurt, die in wenigen Monaten mehr als 100.000 Nutzer in ihre Abofallen gelockt hatte.