Auf der anderen Seite ist der Fall des 65-jährigen Witwers. Er und seine Ehefrau haben zwar zeitlebens gearbeitet, doch es waren keine hoch bezahlten Beschäftigungen, so dass die Rente nicht allzu üppig ausgefallen ist. „Alle Ersparnisse sind aufgebraucht, so dass der Mann inzwischen bei der Grundsicherung angelangt ist“, weiß Jürgen Rein von den Sozialen Diensten der Stadt.

 

Der Höchstbetrag für eine Person liegt hier bei 416 Euro und maximal 434 Euro Mietzuschuss inklusive 100 Euro Nebenkosten. Doch der 65-Jährige hat ein Problem, denn seit Jahrzehnten wohnt die Familie in einer 90 Quadratmeter großen Wohnung. Damit liegt der Rentner weit über der Mietobergrenze. Das Sozialamt zahlt in einem solchen Fall lediglich ein halbes Jahr lang die tatsächliche Miete, dann muss alles was über der Obergrenze liegt, von dem Geld bezahlt werden, das eigentlich für den Lebensunterhalt, für Kleidung, für Strom gedacht ist. Hinzu komme noch, dass bei der Grundsicherung jede Rentenerhöhung beim Regelbedarf gegengerechnet wird – sprich, jeder zusätzliche Euro aus der Rentenerhöhung wird wiederum beim Zuschuss gestrichen.

Es sei nicht so, dass der Mann sich nicht um eine kleinere Wohnung bemühe, doch auf dem Leonberger Immobilienmarkt sei das ein aussichtsloses Unterfangen, weiß Jürgen Rein aus langjähriger Erfahrung. Zudem ist für den 65-Jährigen inzwischen jede zusätzliche Ausgabe ein finanzieller Kraftakt, den er kaum stemmen kann. Besonders jetzt in der kalten Jahreszeit, offenbart sich die Bedürftigkeit des Mannes umso mehr. Das Geld reiche nicht für eine warme Jacke und Schuhe, weiß Jürgen Rein. „Lichtblicke“ will deshalb Abhilfe schaffen.