Das Amateurfußball-Portal "Hartplatzhelden" darf auch künftig Spielszenen im Internet zeigen. Der Württembergische Fußballverband hatte dagegen geklagt.

Karsruhe - Sieg für die "Hartplatzhelden": Das Internetportal hatte im Streit mit dem Württembergischen Fußballverband (WFV) am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof Erfolg. Demnach darf "Hartplatzhelden" Videoaufnahmen von Amateurspielen im Internet veröffentlichen. Der Verband wollte das als unerlaubte gewerbliche Verwertung untersagen lassen.

Auf dem Hartplatzhelden » können Besucher von Amateurspielen selbst aufgenommene Filme einstellen, meist einzelne Spielszenen von ein bis anderthalb Minuten Länge. Die Videos können kostenlos angeschaut werden, die Seite finanziert sich durch Werbung. Der WFV hatte argumentiert, dass er als Veranstalter der Spiele ein ausschließliches Recht an der gewerblichen Verwertung habe.

Kein Exklusiv-Recht


Dem widersprach der BGH: Es gebe kein ausschließliches Recht an der Verwertung von Fußballspielen. Der Verband wolle einen umfangreichen "Event-Schutz", sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung. Die Vorschriften des Wettbewerbsrechts seien jedoch in diesem Fall nicht einschlägig. Der Verband könnte sich die wirtschaftliche Verwertung auch sichern, indem er den Besuchern im Stadion Videoaufnahmen verbietet.

"Hartplatzhelden"-Gründer Oliver Fritsch freute sich über das Urteil. "Heute ist ein Stück Freiheit für das Internet erkämpft worden, aber auch für Vereine und Spieler", sagte Fritsch. "Die Vereine waren auf unserer Seite, die Spieler ohnehin", sagte Fritsch, der nebenberuflich als Trainer in der Landesliga tätig ist.

WVF-Vizepräsident Michael Hurler sagte, man müsse das Urteil hinnehmen. "Uns war klar, dass es schwierig wird und dass wir uns auf absolutes Neuland begeben." Einen Schutz der Verwertung über das Hausrecht hält er für unrealistisch: "Wir wehren uns ja nicht gegen das Filmen, sondern gegen das Verwerten."