Amoklauf von Winnenden Gericht senkt Strafmaß für Vater des Winnenden-Schützen
dpa, 01.02.2013 11:21 UhrStuttgart - Im Revisionsprozess um den Amoklauf von Winnenden hat das Gericht den Vater des Täters zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafe lag damit leicht unter der des ersten Verfahrens. Die Stuttgarter Kammer sprach den 54-Jährigen am Freitag erneut der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der 14-fachen fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Der Vater des Amokläufers hatte die Pistole unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt, mit der sein Sohn am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoss.
Die Staatsanwälte hatten auf die gleiche Strafe wie im ersten Urteil plädiert und angeführt, der Revisionsprozess habe keine neuen Erkenntnisse gebracht. Das bewerteten die Verteidiger des Vaters anders: Sie sahen nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz und forderten, die Kammer solle von einer Strafe absehen. Der Angeklagte habe durch den Verlust seines Sohnes bereits genug gelitten, hieß es in der Begründung von Rechtsanwalt Hubert Gorka.
Der zweite Prozess war nötig, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil wegen formaler Fehler kassiert hatte. Da damals nur die Verteidigung und nicht die Staatsanwaltschaft Revision beantragt hatte, konnte die Strafe für den Angeklagten diesmal nicht höher ausfallen als im ersten Verfahren.






Nehmen wir mal an...
Nehmen wir mal an, Herr K. hätte, als die Polizei mit der Nachricht vor der Tür stand, 'richtig' (d.h. cool) reagiert. Dann wäre er nicht an den Wäscheschrank im Schlafzimmer gelaufen, sondern an den Waffenschrank im Keller. Hätte ihn geöffnet und mit entsetzer Mine gesagt: 'Verdammt, meine Beretta fehlt'. Und dann? Dann wäre der Prozess so nie zu stande gekommen und man hätte höchstens rätseln können wie der Sohn die Kombination für den Waffenschrank erraten hat. In sofern typischer Anfängerfehler: Sage der Polizei nie mehr als Name, Adresse und Geburtsdatum. Erst hinsetzen, durchatmen, dann mit dem Anwalt besprechen und dann mehr sagen...
Gefühlsache
Fakt ist, der Vater hat eine Mitschuld, denn kein Gericht würde ihn ohne Grund verurteilen. Fakt ist es sind viele unschuldige Menschen aus dem Leben gerissen worden, die völlig normal waren und keine psychologische Betreuung brauchten. Zurück bleiben Angehörige, die unendlich viel Leid tragen müssen. Haben die Anwälte Kinder? Dann hoffe ich, dass sie niemals in eine solche Situation durch einen Vater, der seinen Sohn nicht kannte, kommen.
Sandra, 12:07 Uhr Genug?
So schauts aus,.... vorher geben die keine Ruhe, es wird so langsam fast pervers,....!!! Wenn nichts passiert wäre, wäre die Waffe auch unverschlossen herumgelegen. Hier zeigt sich unser 'Un-Rechts-System.....!!!