Weil er Kosmetikartikel gestohlen und den Ladendetektiv verletzt hat, wird ein junger Mann zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Waiblingen - Fast zwei Jahre ist es nun her, dass Marek K. (alle Namen geändert) bei einem Diebstahl im Kaufland in Fellbach ertappt wurde. Der junge Mann aus Polen soll Make-up und Spirituosen im Wert von rund 150 Euro gestohlen haben. Als der Ladendetektiv ihn festhalten wollte, wehrte er sich. Weil Marek K. bei der Tat ein Taschenmesser bei sich hatte, musste er sich nun wegen schweren räuberischen Diebstahls vor Gericht verantworten.

 

Der Angeklagte räumt den Diebstahl sofort ein

Den Diebstahl räumte der Angeklagte sofort ein. „Aber ich habe keine Gewalt angewendet“, sagte der 22-Jährige auf dem Amtsgericht Waiblingen. Weil Marek K. kein Deutsch spricht, übersetzte eine Dolmetscherin seine Worte von Polnisch ins Deutsche. Seinen Lebensunterhalt verdient der Angeklagte als Bodenleger.

Laut der Staatsanwältin waren Marek K. und zwei Kumpels am 7. Mai 2012 im Kaufland in Fellbach auf Diebestour. Die jungen Männer sollen dort vor allem Kosmetikartikel und Spirituosen entwendet haben. Die Diebstähle wurden von einer Videokamera aufgezeichnet, worauf der Ladendetektiv David D. den Verdächtigen auf den Parkplatz folgte. Während die Kumpels fliehen konnten, wurde Marek K. vom Ladendetektiv gestellt. Laut Anklageschrift soll er sich widersetzt und David D. gestoßen und gedrückt haben. Zudem soll er ein Messer bei sich gehabt haben, das am Gürtel in einer kleinen Tasche steckte.

„Ich habe immer ein Teppichmesser dabei, das brauche ich für meinen Beruf als Bodenleger“, erklärte Marek K. dem Richter Kärcher. Weiter schilderte der Angeklagte, dass er von David D. auf dem Parkplatz überrascht wurde. „Ich verstehe ja kein Deutsch, und da zieht er mich plötzlich an meinen Kleidern in einen Raum.“

Der Ladendetektiv wird als Zeuge im Gerichtssaal befragt

Der Ladendetektiv wurde als Zeuge im Gerichtssaal befragt. „Ich musste um Hilfe schreien, weil sich der Dieb heftig gewehrt hat“, erzählte David D. Welche Art von Verletzungen er davon getragen hat, daran kann sich der 44-Jährige aber nicht mehr erinnern. „Ich bin kein Kampfsportler, meistens bin ich bei Rangeleien der Verletzte.“

Auch der Polizeiobermeister Kai W. kann als Zeuge im Gerichtssaal nicht weiter helfen. „Verletzungen waren damals nicht zu sehen“, sagte er. Das Messer, das er bei der Durchsuchung von Marek K. in einer Tasche an seinem Gürtel gefunden hat, habe er ihm gleich wieder ausgehändigt. „Er braucht das für seine Arbeit“, sagte Kai W. Die Klinge des Messers sei etwa acht Zentimeter lang gewesen. Richter Kärcher kritisierte die Polizeiarbeit. „Es wurde keine Tatwaffe gesichert, und es wurden auch keine Verletzungen dokumentiert.“

Der Angeklagte kommt am Ende mit einem blauen Auge davon

Marek K. kam am Ende mit einem blauen Auge davon. Weil der Tatbestand des schweren räuberischen Diebstahls durch die Zeugenaussagen nicht aufrecht erhalten werden konnte, verurteilte Richter Kärcher ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das ist die Mindeststrafe. Ebenso muss der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen. Die Gerichtsverhandlung fand erst so spät statt, weil Marek K. nicht in Deutschland gemeldet war. Er wurde erst im Zuge einer Polizeikontrolle erwischt.