Migrantengenerationen: Der Streit, wie lange jemand eigentlich Migrant ist, ist nach Meinung von Integrationsministerin Bilkay Öney noch nicht ausgeräumt. Nach der Definition, die dem Mikrozensus zugrunde liegt, haben einen Migrationshintergrund:

Ausländer: Alle in Deutschland lebenden Ausländer, unabhängig davon ob sie selbst zugewandert oder hier geboren sind, zählen zu den Bürgern mit Migrationshintergrund.

Deutsche mit Migrationshintergrund: Dazu gehören Spätaussiedler und Eingebürgerte sowie ihre Kinder – auch wenn diese hierzulande geboren sind. Zu dieser Gruppe zählen auch die Kinder ausländischer Eltern, die bei der Geburt zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben. Einen Migrationshintergrund haben auch Kinder, bei denen nur ein Elternteil Migrant ist. Dasselbe gilt für eingebürgerte Ausländer, auch wenn sie selbst nicht zugewandert sind. 45 Prozent der Baden-Württemberger mit Migrationshintergrund haben keine eigene Migrationserfahrung.

Terminsache: Zur Bestimmung des Migrationshintergrunds wird nur die Zuwanderung von 1950 an berücksichtigt.