Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Über alle Branchen hinweg sei der Acht-Stunden-Tag eine gute Norm. Die Höchstgrenzen betreffend sei das Gesetz „vollkommen ausreichend“. Die Arbeitszeit könne im Ausnahmefall schon täglich bis zu zehn Stunden verlängert werden, bei Arbeitsbereitschaft mit bezahlten Ruhephasen sogar weit darüber hinaus. Zugleich sei der Acht-Stunden-Tag eine Norm für Belastungsgrenzen. „Der Leistungsdruck wächst überall, nicht nur in unserer Industrie.“ Dies gelte auch für den Gastronomiebereich, deren Arbeitgeberverbände besonders heftig auf Änderungen dringen: „Wer mal in eine solche Küche reingeguckt hat, kommt relativ schnell zur Einsicht, dass acht Stunden Belastung eine hohe Grenze sind.“ In der Industrie wiederum seien sämtliche Gefahrstoffverordnungen zur maximalen Arbeitsplatzkonzentration daran orientiert, wie lange der Beschäftigte den Stoffen ausgesetzt sei – auch da spiele der Acht-Stunden-Tag eine wichtige Rolle.

 

Auf der tarifpolitischen Ebene machten sich IG Metall und Arbeitgeberverband längst Gedanken über das Verhältnis von Flexibilität und Zeitsouveränität. Als Beispiel nennt Zitzelsberger die digitale Arbeitszeiteinteilung und die Frage, wie ein „Schichtplan-Doodle“ (ein digitaler Zeitplaner für Terminabsprachen) mit den tariflichen und gesetzlichen Regelungen vereinbar sei. Zudem werde überlegt, wie Höchstarbeitszeitgrenzen oder Schichtzuschläge bei mobiler Arbeit funktionieren, wenn Beschäftigte zu Hause mehrmals täglich die Arbeit aufnehmen und wieder unterbrechen. Die Entgrenzung von Arbeit und Arbeitsort beschäftige die Tarifparteien. „Das zeigen auch die Vereinbarungen, die es dazu schon gibt“, so Zitzelsberger.