Jahrelang saß der Pforzheimer unter dem Verdacht seine Exfrau in Mordabsicht gewürgt zu haben, unschuldig im Gefängnis. Nach einer Vielzahl von Prozessen wurde er frei gesprochen – doch das Geschehen lässt ihn bis heute nicht los.

Pforzheim - Die Zeit heilt keine Wunden. Der heute 47 Jahre alte Mann aus dem Enzkreis ist gezeichnet von den Folgen des schier unendlich scheinenden Justizdramas. Darin stand er sozusagen als Dauerangeklagter unter dem Verdacht, er habe im April 1997 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und Mutter des gemeinsamen zweijährigen Sohnes ermorden wollen. Der Installateur und Bauzeichner Harry Wörz aus Birkenfeld-Gräfenhausen wurde zu elf Jahren Haft verurteilt. Er hat vier Jahre und sieben Monate im Gefängnis gesessen, aber stets seine Unschuld beteuert.

 

Ein Zivilverfahren ermöglichte die Wiederaufnahme

Dass Wörz dennoch frei kam und die Möglichkeit zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens erhielt, verdankte er einem Zivilverfahren. Sein ehemaliger Schwiegervater hatte Wörz auf Schadenersatz zur Pflege der seit dem Mordanschlag schwerst behinderten Tochter verklagt. Der Zivilrichter wies die Klage nach einer ausführlichen Prüfung ab mit der Begründung, die Schuld von Wörz sei nicht nachweisbar. Und er rügte erstmals die Ermittlungsarbeit der Pforzheimer Polizei. Die Beamten hatten den Fall nicht abgegeben, obwohl die junge Frau zu ihrer Dienststelle gehörte, genauso wie ihr Vater und ihr Liebhaber.

Damit begann einer der ungewöhnlichsten Fälle der deutschen Rechtsgeschichte (siehe Chronik). In einem beispiellosen Justizmarathon wurde Wörz 2005 und 2009 zweimal frei gesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe war gleich drei Mal mit dem Fall befasst: 1998 hatte der BGH den Schuldspruch bestätigt, 2006 den Freispruch aufgehoben. Und erst Ende 2010 wies der BGH die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage zurück. Der zweite Freispruch des Landgerichts Mannheim war somit rechtskräftig.

Wichtiger noch für Wörz: es war ein Freispruch erster Klasse: Die Richter erklärten, es sei „möglich, aber nicht wahrscheinlich“, dass er der Täter war. Am Ende der Urteilsverkündung wurde der damalige Liebhaber des Opfers, ein Pforzheimer Polizeikommissar, als wahrscheinlicher Täter benannt. Die Staatsanwaltschaft Karlsruher ermittelte daraufhin, der Polizist wurde im Januar 2010 suspendiert. Im Januar 2013, stellte die Staatsanwaltschaft sämtliche Ermittlungen ein. Für einen anderen Täter habe es keinen Anfangsverdacht gegeben.

Wörz ist ein freier Mann – innerlich frei ist er nicht

Seit dem BGH-Urteil 2010 ist Harry Wörz ein freier Mann. Tatsächlich frei ist er nicht. Solange der wahre Täter nicht gefasst ist, wird er keine Ruhe finden. Darüber hinaus aber ist Wörz noch immer gefangen in den Mühlen der Justiz. Er kämpft um Entschädigung. Wörz ist hoch verschuldet, zudem arbeitsunfähig. „Die meisten Leute denken, der bekommt jetzt viel Geld“, sagt er. Tatsächlich aber werde er sich von den finanziellen Folgen dieses Justizirrtums nie mehr erholen. Zwar hat Wörz bereits eine Haftentschädigung von 41 900 Euro (das sind 25 Euro pro Hafttag) erhalten. Doch der Staat wird ihm noch eine Rechnung für „Kost und Logis“ im Gefängnis stellen – rund 256 Euro monatlich als „ersparte Aufwendung“, weil er in dieser Zeit keine Kosten für Wohnung und Verpflegung hatte. Rund 14 000 Euro werden ihm also von seiner Entschädigung abgezogen werden. Der Kampf darum ist mühsam und dauert, es drohte zunächst gar die Verjährung.

Wörz muss seine Ansprüche gegen das Land Baden-Württemberg durchsetzen. Er ist „beweispflichtig“, erklärt die zuständige Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft. Ohne Belege gibt es keinen Cent, nicht einmal 4,50 Euro für die Parkkosten vor dem BGH, weil die Quittung aus dem Jahr 2006 verloren gegangen ist. Die Forderungen sind zahlreich, unter anderem geht es um den Verdienstausfall und den Ausgleich der fehlenden Beträge für die Rentenkasse „in der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft“, erläutert Hubert Gorka, der langjährige Anwalt von Wörz.

Es geht also auch um eine Berufsunfähigkeitsrente. „Ich will meine Ruhe. Ich muss mein Leben in den Griff bekommen“, sagt Harry Wörz – seiner Frau und Tochter zuliebe. Er schafft es trotz Therapie noch nicht. Zu sehr belasten ihn die vergangenen 17 Jahre, in denen ihm nicht nur die Zukunft verbaut, die Gesundheit ruiniert und sein Sohn – der bei den Schwiegereltern aufwuchs – „gestohlen wurde“. Er leidet unter Schlafstörungen, hat zu viel vom Stresshormon Adrenalin im Blut, geht nicht mehr gerne unter Menschen. Die Vergangenheit lässt ihn nicht los: Er sortiert und durchforstet immer noch seine mehr als 6000 Seiten zählenden Akten.

Wörz muss seine Erwerbsunfähigkeit nachweisen

Dass Wörz aufgrund der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen erwerbsunfähig wurde, muss nun anhand eines Gutachtens nachgewiesen werden. Sein Anwalt Gorka empört sich noch immer darüber, dass die von ihm vorgeschlagene Gutachterin, eine seit als mehr als 30 Jahren bundesweit tätige psychiatrische Sachverständige, Arbeitsproben einreichen musste. Weil sie „im hiesigen Bezirk“ nicht bekannt war, hielt es die Generalstaatsanwaltschaft für „erforderlich, ihre Fachkompetenz zu überprüfen“, so ihre Begründung gegenüber der Stuttgarter Zeitung. Pikant: Hanna Ziegert ist keine Unbekannte. Sie hatte sich erst im August vorigen Jahres in der Talkshow „Beckmann“ , in der es um den Fall des jahrelang weggesperrten Gustav Mollath ging, unter anderem kritisch zur Auswahl von Gutachtern durch Gerichte und Staatsanwaltschaften geäußert.

Der Dokumentarfilmer Gunther Scholz hat sich schon drei Mal mit dem Justizdrama befasst. Am 29. Januar zeigt die ARD nun einen Spielfilm über Harry Wörz’ verzweifelten Kampf um Gerechtigkeit, Regie führte Till Endemann. Für Wörz geht das Drama im wirklichen Leben weiter: Im Juni vorigen Jahres hatte er beim Kaffee kaufen seinen Sohn gesehen – ausgerechnet in Polizeiuniform. Einem Drehbuchautor hätte man so etwas nicht abgenommen.

Die Chronik eines jahrelangen Kampfes mit der Justiz

29. 4. 1997
Ein Unbekannter versucht, Wörz’ Ehefrau, eine 26 Jahre alte Polizistin nachts in ihrem Schlafzimmer zu töten und würgt sie mit einem Wollschal. Die Frau überlebt, ist aber schwerstbehindert und kann zur Aufklärung nichts beitragen. Der Schwiegervater – er hatte in der Einliegerwohnung des Hauses übernachtet und seine Tochter gefunden – und der Liebhaber des Opfers, beide Beamte bei der Pforzheimer Polizei, sind kurze Zeit allein am Tatort.

30.4. 1997
Die Pforzheimer Polizei konzentriert sich auf den getrennt lebenden Ehemann des Opfers: Haftbefehl für Harry Wörz.

16. 11. 1998
Wörz wird vom Landgericht Karlsruhe wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt.

11. 8. 1998
Wörz beteuert seine Unschuld und legt Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt ab, Wörz kommt ins Gefängnis.

6. 4. 2001
Ein Zivilprozess eröffnet Wörz die Chance auf eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Sein früherer Schwiegervater fordert rund 150 000 Euro Schmerzensgeld für die Pflege der schwerstbehinderten Tochter. Die Klage wird abgelehnt, weil die Schuld von Wörz nicht nachweisbar sei. Der Zivilrichter kritisiert die Ermittlungen der Pforzheimer Polizei.

2001
Der Antrag auf Wiederaufnahme vom Mai wird im September abgelehnt.

30. 11. 2001
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ordnet die Prüfung der Wiederaufnahme an und setzt Wörz sofort und ohne Auflagen auf freien Fuß. Vier Jahre und sieben Monate saß er in Haft.

9. 3. 2004
Wiederaufnahme wird abgelehnt.

8. 10. 2004
Das OLG Karlsruhe ordnet die Wiederaufnahme vor dem Landgericht Mannheim an, am 30. Mai beginnt der Prozess.

6. 10. 2005
Freispruch für Harry Wörz, doch der Vorsitzende richter äußert Zweifel an seiner Unschuld. Staatsanwalt und Nebenkläger legen Revision ein.

16. 10. 2006
Der BGH hebt den Freispruch auf.

22. 4. 2009
Das zweite Wiederaufnahmeverfahren beginnt in Mannheim.

22. 10. 2009
Freispruch für Wörz, im Urteil wird auf den Geliebten des Opfers als möglichen Täter hingewiesen. Staatsanwalt und Nebenkläger legen Revision ein.

20. 1. 2010
Der frühere Geliebte des Opfers, ein Pforzheimer Polizist, wird vom Dienst suspendiert. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Verdachts des versuchten Mordes.

15. 12. 2010
Der BGH verhandelt zum dritten Mal den Fall Wörz. Er wird frei gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Januar 2013
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat sämtliche Ermittlungen im Fall Wörz eingestellt. Für einen anderen Täter gebe es keinen Anfangsverdacht, auch nicht gegen den Liebhaber. Der Mann ist seit Dezember 2013 wieder im Dienst.

Januar 2014
Der Staat lässt sich Zeit mit der Entschädigung. Wörz muss nachweisen, dass er aufgrund der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen erwerbsunfähig ist.