Die Abschiebung eines abgelehnten Asylsuchenden verfügt für ganz Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Karlsruhe. Das legt das Datum fest, an dem die Ausreise erfolgen sollte. Geschieht das nicht freiwillig, werden die vier Abschiebe-Gruppen im Land aktiv, von denen die des Polizeipräsidiums Ludwigsburg für den Regierungsbezirk Stuttgart zuständig ist.

 

„Die örtlichen Polizeireviere managen die Abschiebung, die sechs Mitarbeiter der Abschiebe-Gruppe begleiten unter Umständen die Personen zu den Flughäfen, wenn die Reviere personell dazu nicht in der Lage sind“, erläutert Leitender Polizeidirektor Martin Zerrinius. Er ist der Chef der Direktion Polizeireviere in der Ludwigsburger Polizeibehörde. Am Flughafen werden die Personen in die Obhut der Bundespolizei übergeben, die je nach Lage gelegentlich auch mitfliegt.

Wer an seiner Anschrift nicht angetroffen wird – die Beamten kommen unangemeldet – wird zur Fahndung ausgeschrieben und als Ultima Ratio kann er auch in eine Abschiebe-Haftanstalt eingewiesen werden. Geschieht die Ausreise nicht freiwillig, hat der Abgeschobene fünf Jahre kein Betretungsrecht für Deutschland.