Ludwigsburg: Susanne Mathes (mat)

Manchem kommt die Auflösung der Gemeinschaftsunterkünfte durchaus gelegen: Erhalten Flüchtlinge ein Bleiberecht, sind es schließlich die Kommunen, die für die Anschlussunterbringung dieser Menschen sorgen müssen. Kornwestheim ist eine der Städte, die von der aktuellen Situation profitiert. Dort soll aus einem ehemaligen Firmengebäude, das ein privater Investor Ende 2015 zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut hatte, nun ein Wohnheim für die Anschlussunterbringung werden. Der Vertrag des Besitzers mit dem Kreis bleibt bestehen, die Stadt wird Untermieterin – und hat ein Einquartierungsproblem weniger. Das könnte sich wiederum auf die heiß diskutierten Planungen für ein Wohnprojekt in Pattonville auswirken: Dort wollten Remseck und Kornwestheim gemeinsam Sozialwohnungen errichten, in denen auch Flüchtlinge mit Bleiberecht unterkommen sollten. Ob Kornwestheim angesichts der veränderten Lage an dem Gemeinschaftsprojekt festhält, ist allerdings offen.

 

Allein 24 Unterkünfte mit mehr als 800 Plätzen in 18 Kommunen wurden dieses Jahr schon aufgelöst oder an Kommunen abgegeben, etwa in Murr und Markgröningen. Bis zum Jahresende sollen weitere 22 weitere Heime mit knapp 540 Plätzen folgen. Finanziell ist der Kreis trotzdem gefordert: Die Kosten, die im Zusammenhang mit den geflüchteten Menschen zu berappen sind, sinken nicht, sondern steigen.

Selbstzahler sollen mehr berappen

Für Asylbewerber, die sich noch mitten im Verfahren befinden, aber schon länger als zwei Jahre im Land sind, sowie für solche, die abgelehnt wurden, aber eine Duldung besitzen, bekommt der Kreis keine Geld von Bund oder Land. Der Grund: Sie gelten formal nicht als „vorläufig untergebracht“. Zwar will das Land in diesem Punkt nachbessern, der Kreis rechnet aber trotzdem damit, dass er auf einem Defizit in Millionenhöhe sitzen bleibt.

Die Forderung des Landes, so genannte „Selbstzahlern“ – das sind Flüchtlinge mit Einkommen – für ihren Platz im Heim eine kostendeckende Wohnheimgebühr abzuverlangen, lehnt der Kreis dennoch ab. Die Begründung: Das sei kontraproduktiv und unverhältnismäßig. Statt 190 Euro müsste ein arbeitender Flüchtling, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, nach dieser Berechnung künftig 346 Euro zahlen.

Der Kreis will einen Mittelweg gehen

Der Landkreis will einen Mittelweg gehen und – das segnete der Verwaltungsausschusses des Kreistages jüngst ab – 295 Euro monatlich für Einzelpersonen, 890 Euro für Familien mit mehr als drei Kindern (bisher 665 Euro) und 595 Euro für Alleinstehende mit Kindern (bisher 475 Euro) verlangen. Für die Summe, die dann noch bis zur Kostendeckung fehlt, wird der Kreis selbst geradestehen. Rund 120 000 Euro werden das 2019 wohl sein, genau berechnen lässt sich das nicht – sonst bräuchte die Behörde eine Glaskugel, in der zu sehen ist, wie viele Flüchtlinge in welchem ausländerrechtlichen Status kommendes Jahr in den Unterkünften leben werden.

Manchem kommt die Auflösung der Gemeinschaftsunterkünfte durchaus gelegen: Erhalten Flüchtlinge ein Bleiberecht, sind es schließlich die Kommunen, die für die Anschlussunterbringung dieser Menschen sorgen müssen. Kornwestheim ist eine der Städte, die von der aktuellen Situation profitiert. Dort soll aus einem ehemaligen Firmengebäude, das ein privater Investor Ende 2015 zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut hatte, nun ein Wohnheim für die Anschlussunterbringung werden. Der Vertrag des Besitzers mit dem Kreis bleibt bestehen, die Stadt wird Untermieterin – und hat ein Einquartierungsproblem weniger. Das könnte sich wiederum auf die heiß diskutierten Planungen für ein Wohnprojekt in Pattonville auswirken: Dort wollten Remseck und Kornwestheim gemeinsam Sozialwohnungen errichten, in denen auch Flüchtlinge mit Bleiberecht unterkommen sollten. Ob Kornwestheim angesichts der veränderten Lage an dem Gemeinschaftsprojekt festhält, ist allerdings offen.

Allein 24 Unterkünfte mit mehr als 800 Plätzen in 18 Kommunen wurden dieses Jahr schon aufgelöst oder an Kommunen abgegeben, etwa in Murr und Markgröningen. Bis zum Jahresende sollen weitere 22 weitere Heime mit knapp 540 Plätzen folgen. Finanziell ist der Kreis trotzdem gefordert: Die Kosten, die im Zusammenhang mit den geflüchteten Menschen zu berappen sind, sinken nicht, sondern steigen.

Selbstzahler sollen mehr berappen

Für Asylbewerber, die sich noch mitten im Verfahren befinden, aber schon länger als zwei Jahre im Land sind, sowie für solche, die abgelehnt wurden, aber eine Duldung besitzen, bekommt der Kreis keine Geld von Bund oder Land. Der Grund: Sie gelten formal nicht als „vorläufig untergebracht“. Zwar will das Land in diesem Punkt nachbessern, der Kreis rechnet aber trotzdem damit, dass er auf einem Defizit in Millionenhöhe sitzen bleibt.

Die Forderung des Landes, so genannte „Selbstzahlern“ – das sind Flüchtlinge mit Einkommen – für ihren Platz im Heim eine kostendeckende Wohnheimgebühr abzuverlangen, lehnt der Kreis dennoch ab. Die Begründung: Das sei kontraproduktiv und unverhältnismäßig. Statt 190 Euro müsste ein arbeitender Flüchtling, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, nach dieser Berechnung künftig 346 Euro zahlen.

Der Kreis will einen Mittelweg gehen

Der Landkreis will einen Mittelweg gehen und – das segnete der Verwaltungsausschusses des Kreistages jüngst ab – 295 Euro monatlich für Einzelpersonen, 890 Euro für Familien mit mehr als drei Kindern (bisher 665 Euro) und 595 Euro für Alleinstehende mit Kindern (bisher 475 Euro) verlangen. Für die Summe, die dann noch bis zur Kostendeckung fehlt, wird der Kreis selbst geradestehen. Rund 120 000 Euro werden das 2019 wohl sein, genau berechnen lässt sich das nicht – sonst bräuchte die Behörde eine Glaskugel, in der zu sehen ist, wie viele Flüchtlinge in welchem ausländerrechtlichen Status kommendes Jahr in den Unterkünften leben werden.

Im Verwaltungsausschuss gab es für die Art und Weise, wie das Landratsamt und die Kommunen die krisenhaften Zeiten meisterten, viel Zuspruch. Was Landrat Rainer Haas zu der Bemerkung veranlasste: „Bei uns sind gutes Vorgehen und glückliche Hand miteinander einhergegangen.“