Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Kampfhund Der American Bulldog gehört zu einer Kampfhunderasse. Dennoch werden die Tiere in Baden-Württemberg nicht von jener Polizeiverordnung erfasst, die Besitzern von Kampfhunden besondere Regeln auferlegt. Warum? "Als die Verordnung erstellt wurde, war der American Bulldog in Deutschland noch sehr selten", erklärt die Ludwigsburger Polizei.

 

Auflagen Während Halter von Staffordshire-Terriern, Bull-Terriern oder Pitbull-Terriern nachweisen müssen, dass ihre Hunde nicht gefährlich sind, entfällt dieser Wesenstest beim American Bulldog. Einen Maulkorbzwang für die Tiere gibt es nicht. Das Ludwigsburger Kreis-Veterinäramt betont aber: "Ein American Bulldog braucht eine konsequente Erziehung." tim