Lokales: Mathias Bury (ury)

Sozialprozesse: Ein Indikator für die schwierige Lage von Erwerbslosen, die älter als 50 sind, auf dem Arbeitsmarkt ist die hohe Zahl von Rentenversicherungsverfahren bei den acht Sozialgerichten im Land. Diese machen dort 23 Prozent aller Klagen aus – in der Berufungsinstanz beim Landessozialgericht sogar 31 Prozent – und liegen damit hinter den Hartz-IV-Verfahren auf Platz zwei aller Rechtsgebiete. Seit der Hartz-IV-Reform 2005 stieg die Zahl der erstinstanzlichen Rentenverfahren im Land von 7937 auf 8662 im Jahr 2010, das sind gut neun Prozent mehr.

 

Erwerbsminderung: Ein Grund für diese Entwicklung ist auch die Hartz-IV-Reform, durch die Erwerbslose, wenn sie nach einem Jahr Arbeitslosigkeit noch keine Stelle haben, nicht mehr wie früher Arbeitslosenhilfe, sondern HartzIV erhalten, was für die Betroffenen erhebliche Einkommenseinbußen bedeutet. „In dieser Situation suchen viele Ältere, gerade wenn sie gering qualifiziert und gesundheitlich angeschlagen sind, einen Ausweg in einem Rentenantrag wegen Erwerbsminderung“, sagt Heike Haseloff-Grupp, die Präsidentin des Landessozialgerichts in Stuttgart.

Vorteile: Eine Rentenzahlung wegen Erwerbsminderung hat für die Betroffenen zwei Vorteile: Bei Hartz IV wird bei der Berechnung des Bedarfs gegebenenfalls das Einkommen des Ehepartners einbezogen ebenso wie über die Jahre angespartes Vermögen, bei der Rente dagegen ist das nicht der Fall.