Das Landgericht Stuttgart hat fünf Männer wegen Diebstahls von Autoteilen in großem Stil verurteilt. Zwei Männer kamen mit Bewährungsstrafen davon, drei wandern hinter Gitter.

Stuttgart - Einige Gesichter im Zuschauerraum erhellen sich, andere Angehörige der Angeklagten vergießen Tränen. Der Grund: Von den fünf Männern, die wegen Bandendiebstahls vor der 7. Strafkammer des Landgerichts stehen, sind zwei zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die anderen drei Angeklagten wandern hinter Gitter.

 

Der 55-jährige Haupttäter wurde zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Er sei des zehnfachen Diebstahls von Autoteilen schuldig, so die Richter. Der Mann arbeitete in der Umschlaghalle einer Spedition in Schwieberdingen im Kreis Ludwigsburg. Dort werden Kfz-Teile der Firma Bosch angeliefert, um an Werke von Audi, VW, BMW und Opel weiterverteilt zu werden. Doch der 55-Jährige hatte ein Auge auf die teuren Teile geworfen.

Diebesgut zum Schnäppchenpreis gekauft

Von Januar bis März dieses Jahres soll er dafür gesorgt haben, dass Paletten mit Einspritzpumpen, Düsen, Injektoren, Radialkolbenpumpen und andere Teile sozusagen fremdgeladen wurden. Und zwar in die Lastwagen seiner drei Komplizen. Die Teile verschwanden entweder schon auf dem Firmengelände oder später beim Transport. Zwei der drei Lkw-Fahrer kamen mit Bewährungsstrafen von 18 beziehungsweise 22 Monaten davon. Der dritte Trucker, der an mehr Diebesfahrten als seine Kollegen beteiligt gewesen ist, wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Fünfte im Bunde ist ein Mann aus Kassel, der einen Teil der gestohlenen Gerätschaften zum Schnäppchenpreis gekauft hatte. Den Händler verurteilte die 7. Strafkammer wegen Hehlerei zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Sein Haftbefehl bleibt vorerst außer Vollzug, der Mann bekommt einen Haftantrittstermin.

Gericht sagt, die Männer seien keine Bande

In der Anklage von Staatsanwalt Johannes Kienle ist von Autoteilen im Wert von 220 000 Euro und von Bandendiebstahl die Rede. Letzterem folgte die Kammer nicht. Man habe keine Bandenabrede feststellen können, so der Vorsitzende Richter Rainer Gless. Der Bundesgerichtshof hat den strafrechtlichen Begriff der Bande eng gefasst, die Kriterien seien nicht erfüllt, so Gless. Bandenmäßiges Vorgehen wird härter bestraft.

Da die Polizei Wind von den krummen Geschäften der Männer bekommen hatte, lief die letzte Lieferung am 23. März unter den Augen der Ermittler ab. Zuvor hatte die Polizei mittels Video-, GPS- und Telefonüberwachung Beweise gegen das Quintett gesammelt. Die Männer wurden schließlich im März dieses Jahres in der Nähe von Fulda, Kassel und in Stuttgart festgenommen. Vor Gericht hatten die Angeklagten nach Beratung mit ihren Anwälten Teilgeständnisse abgelegt.