Ein 42-Jähriger Mann muss sich wegen Brandstiftung vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im April und Mai 2014 17-mal in Backnang Feuer gelegt zu haben.

Nach einer ganzen Serie von Brandstiftungen und Sachbeschädigungen muss sich ein 42-jähriger Backnanger seit diesem Donnerstag vor der 19. Strafkammer des Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen Mitte April und Ende Mai dieses Jahres in einer Siedlung im Osten der Stadt 17 Brände gelegt zu haben. Meistens warf der Mann laut der Anklageschrift brennende Papiertaschentücher in Mülleimer, Altpapiercontainer und Briefkästen.

 

Geparktes Auto fängt Feuer

Weil andere Gegenstände von den Feuern in Mitleidenschaft gezogen wurden, richteten die Taten einen erheblichen Sachschaden an. Am 13. April griff das Feuer beispielsweise von einer brennenden Tonne auf einen ganzen Mülleimerabstellplatz über, der lichterloh brannte. Die Flammen griffen auf ein unmittelbar daneben abgestelltes Auto vom Typ Peugeot über, das Fahrzeug erlitt Totalschaden. Am 5. April steckte der Mann einen Imbisswagen, der auf der Backnanger Bleichwiese stand, mit kokelnden Taschentüchern in Brand. Der Anhänger im Wert von rund 28 000 Euro wurde dabei derartig verrußt, dass er danach völlig unbrauchbar war.

Der wohl gefährlichste Fall ereignete sich am 27. Mai, als ein in der Sulzbacher Straße vor einer Gaststätte abgestellter Kinderwagen in Flammen aufging. Das Gefährt habe direkt an einer hölzernen Treppe geparkt, die am Haus hinaufführt, beschrieb die Anklägerin. Sechs Personen hätten sich sich zur Tatzeit in dem Gebäude befunden. Gerade noch rechtzeitig habe der Wirt das Feuer löschen können. Noch in der gleichen Nacht gelang es der Polizei, den Mann zu fassen. Der 42-Jährige ging den Beamten ins Netz, als er versuchte, einen Papiercontainer in Brand zu stecken.

Zweifel an der Schuldfähigkeit

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte allerdings nur vermindert schuldfähig. Bei dem Mann, der zuletzt als Küchenhelfer arbeitete, liege eine leichte geistige Behinderung vor. Das hatte zur Folge, dass der Angeklagte die vergangenen Monate nicht in Untersuchungshaft, sondern in einer geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie verbringen musste. Von dem 42-Jährigen gehe aufgrund seiner Taten eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus, sagte die Staatsanwältin. Die drei Berufsrichter und zwei Schöffen der 19. Strafkammer werden daher zu klären haben, ob der Mann dauerhaft in der Psychiatrie bleiben muss. Am Montag wird die Verhandlung fortgesetzt.