Patient haben zwei Möglichkeiten, wenn sie den Notfalldienst braucht. Sie setzen sich ins Auto und lassen sich in die Notfallpraxis fahren. Die Fahrt kann künftig allerdings länger sein als zur Bereitschaft habenden Praxis nach bisherigem Muster. „Jeder Bürger in Baden-Württemberg soll grundsätzlich eine Notfallpraxis innerhalb von 30 Fahrminuten erreichen können“, hat sich die KVBW zum Ziel gesetzt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen Hausbesuch anzufordern, wenn man aus medizinischen Gründen die Notfallpraxis nicht aufsuchen kann. Neben einem sogenannten Sitzdienst ist nämlich auch ein Fahrdienst eingerichtet, der über Land kurvt. Die KVBW bietet den Dienst machenden Ärzten an, ein Fahrzeug mit Fahrer zu stellen. Das wollen aber gar nicht alle Mediziner. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich, wenn sie mit dem eigenen Wagen fahren.

 

Ein Hilfe Suchender muss sich nicht an die Einteilung der Notdienst-Bezirke halten, wie sie die KV vorgenommen hat. Wer zum Beispiel in Mötzingen (Kreis Böblingen) wohnt, ist bezirksmäßig eigentlich Böblingen-Süd zugeordnet. Die nächstliegende Notfallpraxis ist aber nicht in Herrenberg oder Sindelfingen, sondern in Nagold (Kreis Calw). Wer aber einen Hausbesuch anmeldet, wird aus dem Bezirk angesteuert, „sonst bekommen wir ein Chaos“, wie KV-Sprecher sagt.

Bezirke wurden neu umrissen

Die Reform sei nötig geworden, weil Dienstbelastung, Häufigkeit und Honorare im auslaufenden Modell sehr unterschiedlich sind, was die Attraktivität des Hausarztberufes beeinträchtigt habe. Die Bezirke sind neu umrissen worden. So sollen die Fahrstrecken für die Patienten nicht zu lang werden. In einem Bezirk sollen sich aber auch mindestens 70 Ärzte die Notfalldienste aufteilen können. Im Ergebnis herausgekommen sind 66 Dienstbereiche. Im alten Modell waren es 500. Jeder Arzt soll künftig maximal an sieben Wochenenden oder Feiertagen im Jahr Dienst tun müssen. Durch die Umgestaltung der Bezirke „teilen sich künftig deutlich mehr Ärzte die Dienstbelastung“. Weil die Bereiche größer sind, erwartet man eine erhöhte Nachfrage, „so dass sich der Dienst auch in ländlichen Regionen wieder finanziell lohnt“.

Sollte sich dies mit den Honoraren für die Behandlung nicht darstellen lassen, hilft die KV mit einer Förderung von 50 Euro pro Stunde. So viel ist einem am Wochenende oder an einem Feiertag Dienst leistenden Arzt also sicher. Wen es am 24. Dezember oder am 31. Dezember trifft, erhält pauschal 500 Euro für 24 Stunden.

Das Ziel ist: nicht mehr als 30 Fahrminuten

Patient haben zwei Möglichkeiten, wenn sie den Notfalldienst braucht. Sie setzen sich ins Auto und lassen sich in die Notfallpraxis fahren. Die Fahrt kann künftig allerdings länger sein als zur Bereitschaft habenden Praxis nach bisherigem Muster. „Jeder Bürger in Baden-Württemberg soll grundsätzlich eine Notfallpraxis innerhalb von 30 Fahrminuten erreichen können“, hat sich die KVBW zum Ziel gesetzt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen Hausbesuch anzufordern, wenn man aus medizinischen Gründen die Notfallpraxis nicht aufsuchen kann. Neben einem sogenannten Sitzdienst ist nämlich auch ein Fahrdienst eingerichtet, der über Land kurvt. Die KVBW bietet den Dienst machenden Ärzten an, ein Fahrzeug mit Fahrer zu stellen. Das wollen aber gar nicht alle Mediziner. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich, wenn sie mit dem eigenen Wagen fahren.

Ein Hilfe Suchender muss sich nicht an die Einteilung der Notdienst-Bezirke halten, wie sie die KV vorgenommen hat. Wer zum Beispiel in Mötzingen (Kreis Böblingen) wohnt, ist bezirksmäßig eigentlich Böblingen-Süd zugeordnet. Die nächstliegende Notfallpraxis ist aber nicht in Herrenberg oder Sindelfingen, sondern in Nagold (Kreis Calw). Wer aber einen Hausbesuch anmeldet, wird aus dem Bezirk angesteuert, „sonst bekommen wir ein Chaos“, wie KV-Sprecher sagt.

Bezirke wurden neu umrissen

Die Reform sei nötig geworden, weil Dienstbelastung, Häufigkeit und Honorare im auslaufenden Modell sehr unterschiedlich sind, was die Attraktivität des Hausarztberufes beeinträchtigt habe. Die Bezirke sind neu umrissen worden. So sollen die Fahrstrecken für die Patienten nicht zu lang werden. In einem Bezirk sollen sich aber auch mindestens 70 Ärzte die Notfalldienste aufteilen können. Im Ergebnis herausgekommen sind 66 Dienstbereiche. Im alten Modell waren es 500. Jeder Arzt soll künftig maximal an sieben Wochenenden oder Feiertagen im Jahr Dienst tun müssen. Durch die Umgestaltung der Bezirke „teilen sich künftig deutlich mehr Ärzte die Dienstbelastung“. Weil die Bereiche größer sind, erwartet man eine erhöhte Nachfrage, „so dass sich der Dienst auch in ländlichen Regionen wieder finanziell lohnt“.

Sollte sich dies mit den Honoraren für die Behandlung nicht darstellen lassen, hilft die KV mit einer Förderung von 50 Euro pro Stunde. So viel ist einem am Wochenende oder an einem Feiertag Dienst leistenden Arzt also sicher. Wen es am 24. Dezember oder am 31. Dezember trifft, erhält pauschal 500 Euro für 24 Stunden.

Das Geld muss erstmal da sein

Dieses Geld muss aber auch erstmal da sein. Die KV beschafft es sich auf verschiedenen Wegen. Im zu Ende gehenden Jahr haben die Krankenkassen den Notfalldienst schon mit 6,3 Millionen Euro bezuschusst. „Der Vorstand der KVBW geht davon aus, dass dieser Betrag für das Jahr 2014 noch gesteigert werden kann.“ Sodann kassiert die KV einen kleinen Anteil der in den Notfalldiensten erwirtschafteten Honorare. Das gilt als Kostenbeteiligung für die Bereitstellung der Notfallpraxen oder den Fahrservice.

Der dickste Brocken ist aber die Sicherstellungsumlage. Sie wird vom 1. Januar an von allen Ärzten und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung kassiert. Sie setzt sich zusammen aus einer Kopf-Pauschale und einem prozentualen Anteil vom Umsatz, den eine Praxis erzielt. Für viele Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung werde diese zentrale Umlage „zu einer Reduktion der Abgabenbelastung führen“, glaubt die KV, nicht aber für die Psychotherapeuten, die meist keine Ärzte sind und am Notfalldienst deshalb auch nicht teilnehmen. Insgesamt rechnet man für den Notfalldienst mit Kosten von 90 bis 100 Millionen Euro.