Kommt der Zug doch noch, aber mit Verspätung, kann man sich den Fahrpreis teilweise erstatten lassen. Ab einer Stunde Verspätung bekommt man 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Bei einem Streik kann die Deutsche Bahn dem Europäischen Gerichtshof zufolge keine höhere Gewalt geltend machen.