Bei dem Bauprojekt an der Weilimdorfer Straße müssen statt 16 nur 12 Stellplätze nachgewiesen werden. Damit kommen die Stadträte den Bauherrn nach der Insolvenz des Bauträgers entgegen.

Ditzingen - Am Ortseingang von Ditzingen ist wenig Platz, weder zum Bauen, noch für viele zusätzliche Fahrzeuge. Der Gemeinderat machte einem Bauträger deshalb zur Auflage, für die acht Gebäude zwei Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen. Das war vor vier Jahren. Inzwischen ist der Bauträger insolvent, und die acht Bauherren bauen auf eigene Kosten weiter. Um die Kosten zu senken, hatte die Bauherrengemeinschaft nun eine Befreiung unter anderem von den acht Doppelparkern beantragt. Dem ist der Ausschuss für Technik und Umwelt in seiner jüngsten Sitzung nun zum Teil gefolgt. Auf Antrag des SPD-Rats Peter Czienskowsky müssen nun nur zwölf Plätze angelegt werden. Dabei hatte der CDU-Fraktionschef Rolf Feil zu Beginn noch gefordert: „Wir sollten hart bleiben.“

 

Parkplätze wurden anderweitig verkauft

Auf dem Grundstück Weilimdorfer Straße 28 entstehen acht Stadthäuser mit Garagen und Stellplätzen. Dem städtebaulichen Entwurf hatte der Gemeinderat unter der Bedingung zugestimmt, zwei Stellplätze pro Wohneinheit zur Pflicht zu machen.

Die Bebauung „sei städtebaulich vertretbar“, argumentierte die Verwaltung 2012. Gleichwohl sollte die Baufreigabe erst nach dem Bau einer zweieinhalb Meter hohen Lärmschutzwand erteilt werden. Diese ist gebaut. Doch weil der Bauträger nicht mehr dabei ist, werde es für die Bauherren aufwändiger. „Wir müssen 25 Prozent des Kaufpreises nachfinanzieren“, berichtet einer der acht Bauherrn.

Nicht nur die Insolvenz des Bauträgers hatte den künftigen Häuslesbesitzern die Zornesröte ins Gesicht getrieben. Weil vier Käufer keinen Bedarf an einem zweiten Stellplatz hatten, wurden diese anderweitig außerhalb der Bauherrengemeinschaft verkauft. Doch auch diese müssen sich absprechen: Der Doppelparker kann nämlich laut den Bauherren nicht wie üblich in die Tiefe abgesenkt werden, da darunter Leitungen für den Bahnbetrieb verlaufen. Das hat zur Folge, dass der Doppelparker ähnlich der Hebebühne in einer Werkstatt funktioniert: Das untere Auto muss erst wegfahren, um den oberen Platz erreichen zu können. Die Stadt redet von „gefangenen Stellplätzen“.

Eigentümer sind zufrieden

Die Räte tendierten zunächst mehrheitlich eher zu Feils Argumentation. Die Bauherren hätten letztlich gewusst, was auf sie zukommt, meinte etwa Feils Fraktionskollege Konrad Epple. Peter Czienskowsky hingegen verwies darauf, dass der Bebauungsplan nicht rechtskräftig sei und die Landesbauordnung nur einen Stellplatz vorsehe. Er beantragte, die Zahl der Stellplätze zu reduzieren, auf insgesamt zwölf. Das Gremium folgte ihm mit sechs Ja-, vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Allerdings beharrte der Ausschuss darauf, die Dächer zu begrünen, was die Bauherren infrage gestellt hatten.

„Es hilft uns enorm, dass wir keinen Druck haben“, sagt der Eigentümer zu der Entscheidung. Horst Kirschner (Freie Wähler) hatte angeregt, die Bauherrn dazu zu verpflichten, die Doppelparker später nachzurüsten. Der Bürgermeister Ulrich Bahmer indes zeigte sich ob eines Erfolgs skeptisch. Laut dem Eigentümer sei das aber tatsächlich geplant.