Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Somit will nicht nur die schwarz-gelbe Opposition ein Normenkontrollverfahren vor dem Landesverfassungsgerichtshof anstrengen – auch sind massenhaft Verfassungsbeschwerden möglich. Kurioserweise will die Landesregierung bei Musterklagen gegen das eigene Gesetz „Hilfestellungen“ geben. Dies hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) angeregt. Absicht sei es, bei den Konflikten Aufwand und Kosten zu sparen. Um Tausende von Einzelklagen zu verhindern, rede man schon mit den Gewerkschaften über Musterklagen, um rasch Rechtssicherheit zu schaffen. Man könnte daraus folgern: Rot-Grün macht Tempo, um noch mehr Freiraum zu haben.

 

Dass die Regierung diesen erhält, will der Beamtenbund verhindern. Er klammert sich dabei vor allem an ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis, der von „Rechtsbruch“ in NRW spricht, weil die Regierung ihre Treuepflicht verletze. Das Alimentationsprinzip, das Verfassungsrang hat, gebietet dem Dienstherrn, seine Beamten angemessen zu entlohnen. Die Besoldung dürfe nicht „greifbar“ hinter der allgemeinen Wirtschafts- und Einkommensentwicklung zurückbleiben. Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte dürfe nicht als einzige Rechtfertigung für Absenkungen herangezogen werden. Auch sei ein Sonderopfer ab A13 ohne stichhaltige Begründung verfassungswidrig.

Jedes Land handelt auf seine Weise

Der Föderalismus treibt die tollsten Blüten – jedes Land agiert anders: In Bayern, wo bald Wahlen anstehen, übernimmt die CSU-geführte Regierung den Tarifabschluss ebenso vollständig wie Hamburg. Das SPD-geführte Schleswig-Holstein hat von allzu starken Einschnitten Abstand genommen, während es in Hessen noch dezente Einbußen für die Beamten gibt.

Ein scharfer Wind weht auch in Rheinland-Pfalz, wo die Besoldungserhöhung bis 2016 auf ein Prozent gedeckelt wird, so dass schon mehrere Klagen eingereicht worden sind. Volker Stich verfolgt den Widerstand mit großen Hoffnungen. „Das kulminiert über NRW“, sagt er. Wenn die Gerichte der Politik keine Grenzen setzen, so die Furcht, könnte Grün-Rot sich auch noch ermutigt sehen, die Verschiebung der Besoldungserhöhung nach dem Tarifabschluss 2015 fortzusetzen – und zu manchem mehr.

Somit will nicht nur die schwarz-gelbe Opposition ein Normenkontrollverfahren vor dem Landesverfassungsgerichtshof anstrengen – auch sind massenhaft Verfassungsbeschwerden möglich. Kurioserweise will die Landesregierung bei Musterklagen gegen das eigene Gesetz „Hilfestellungen“ geben. Dies hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) angeregt. Absicht sei es, bei den Konflikten Aufwand und Kosten zu sparen. Um Tausende von Einzelklagen zu verhindern, rede man schon mit den Gewerkschaften über Musterklagen, um rasch Rechtssicherheit zu schaffen. Man könnte daraus folgern: Rot-Grün macht Tempo, um noch mehr Freiraum zu haben.

Dass die Regierung diesen erhält, will der Beamtenbund verhindern. Er klammert sich dabei vor allem an ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis, der von „Rechtsbruch“ in NRW spricht, weil die Regierung ihre Treuepflicht verletze. Das Alimentationsprinzip, das Verfassungsrang hat, gebietet dem Dienstherrn, seine Beamten angemessen zu entlohnen. Die Besoldung dürfe nicht „greifbar“ hinter der allgemeinen Wirtschafts- und Einkommensentwicklung zurückbleiben. Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte dürfe nicht als einzige Rechtfertigung für Absenkungen herangezogen werden. Auch sei ein Sonderopfer ab A13 ohne stichhaltige Begründung verfassungswidrig.

Jedes Land handelt auf seine Weise

Der Föderalismus treibt die tollsten Blüten – jedes Land agiert anders: In Bayern, wo bald Wahlen anstehen, übernimmt die CSU-geführte Regierung den Tarifabschluss ebenso vollständig wie Hamburg. Das SPD-geführte Schleswig-Holstein hat von allzu starken Einschnitten Abstand genommen, während es in Hessen noch dezente Einbußen für die Beamten gibt.

Ein scharfer Wind weht auch in Rheinland-Pfalz, wo die Besoldungserhöhung bis 2016 auf ein Prozent gedeckelt wird, so dass schon mehrere Klagen eingereicht worden sind. Volker Stich verfolgt den Widerstand mit großen Hoffnungen. „Das kulminiert über NRW“, sagt er. Wenn die Gerichte der Politik keine Grenzen setzen, so die Furcht, könnte Grün-Rot sich auch noch ermutigt sehen, die Verschiebung der Besoldungserhöhung nach dem Tarifabschluss 2015 fortzusetzen – und zu manchem mehr.