Ein Zuschauer soll bei einem Bühnenfeuerwerk der Schlagersängerin vor drei Jahren von einem Aschestück verletzt worden sein. Der Konzertveranstalter will nicht zahlen und geht in einen Berufungsprozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Stuttgart/Aspach - Der Vorfall liegt bereits knapp drei Jahre zurück, doch die juristische Auseinandersetzung dauert noch an. Ein Fan klagt wegen einer Verletzung, die er bei einem Konzert seines Idols Andrea Berg erlitten hat. Der Veranstalter weist die Verantwortung dafür von sich. Vor dem Stuttgarter Landgericht ist an diesem Donnerstag deshalb eine Berufungsverhandlung angesetzt.

 

Es soll bei dem Open-Air-Konzert am 19. Juli 2014 in ihrer Heimatgemeinde Aspach passiert sein. Ein Fan der Schlagersängerin („Tausendmal belogen“) wurde am Auge verletzt – seiner Meinung nach von einem herabfallenden Teil jener Pyro-Show, die auf der Bühne entzündet worden war. Der Mann, der eigens aus Düsseldorf zum Bergschen „Heimspiel“ ins Stadion der SG Sonnenhof-Großaspach angereist war, machte Schmerzensgeld und Schadenersatz für zusätzlich entstandene Hotelkosten geltend.

Amtsgericht Backnang gibt dem Kläger Recht

Knapp zwei Jahre später, am 10. Mai 2016, gab ihm das Amtsgericht Backnang Recht. Der Konzertveranstalter, die Andrea Berg Tournee & Promotion GmbH, wurde zur Zahlung von 2000 Euro zuzüglich der Hotel- und außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt. Geklagt hatte der Mann auf 3000 Euro.

Doch der Veranstalter will das Geld nicht zahlen. Vom Amtsgericht sei nicht festgestellt worden, dass die Verletzung – die letztlich wohl keine bleibenden Schäden hinterlassen hat – durch das Bühnenfeuerwerk entstanden sei, heißt es vonseiten des Managements. Das Landgericht Stuttgart bestätigt auf Nachfrage, dass der Beklagte geltend mache, keine schuldhafte Pflichtverletzung begangen zu haben. An diesem Donnerstag soll dort die Berufungsverhandlung stattfinden.

Andrea Berg verbrennt sich selbst

Das Spiel mit dem Feuer ist Andrea Berg pikanterweise später selbst zum Verhängnis geworden. Im vergangenen Jahr zog sich die heute 51-Jährige bei einem Auftritt im hessischen Wetzlar Verbrennungen zweiten und dritten Grades zu. Nach etwa zehn Minuten, in der Vorpremiere der Konzertreihe zu ihrem neuen Album „Seelenbeben“, war die Pyro-Show außer Kontrolle geraten. „Eine Feuersäule war wohl falsch eingestellt und hat sie am Arm und im linken Schulterbereich erwischt“, sagte ein Sprecher ihres Managements damals. Auch ihr Kleid habe Feuer gefangen. Trotz starker Schmerzen setzte sie ihren Auftritt nach einer kurzen Unterbrechung fort. Ihre zwei „Heimspiel“-Konzerte wenige Tage danach gingen mit der gleichen Feuershow über die Bühne. Jeweils rund 15 000 Fans pilgerten aus der gesamten Republik nach Aspach, um ihre Schlagerkönigin zu sehen – und erlebten außer einem Gewitter mit Starkregen keine Zwischenfälle.

Cro wirft mit Wasserflaschen

Nicht nur Veranstalter, auch die Künstler selbst sind im Übrigen nach Konzerten bisweilen mit Vorwürfen ihrer Fans konfrontiert. Im vergangenen Jahr wäre Cro beinahe eine gut gemeinte Geste zum Verhängnis geworden. Bei einem Auftritt mit heißen Temperaturen auf der Freilichtbühne Loreley in St. Goarshausen warf der Rapper Wasserflaschen in die Menge. Eine Plastikflasche traf eine Frau am Kopf, und die erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Koblenz indes entschied, keine Ermittlungen einzuleiten. Der Anwalt der Frau kündigte an, seine zivilrechtlichen Ansprüche außergerichtlich durchsetzen zu wollen.