Eine Frau wird bei einer Hundeattacke in Schallstadt schwer verletzt. Gegen den Halter der vier Rottweiler wurde bereits im vergangenen Jahre ein ähnliches Strafverfahren geführt.

Gegen den Hundebesitzer aus Schallstadt (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald), dessen Hunde eine Frau angegriffen und schwer verletzt haben, ist im vergangenen Jahr ein ähnliches Strafverfahren geführt worden. Der Vorfall im Frühjahr 2023 mit dem Aktenzeichen „820 Js 21415/23“ beinhaltete ebenfalls eine Beißattacke, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag sagte. Die geschädigte Frau soll damals leicht verletzt worden sein und in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Hundebesitzer stehen. Das Verfahren wurde unter anderem eingestellt, da seitens der Geschädigten kein Strafantrag gestellt worden war.

 

Hundehalter droht Freiheitsstrafe

Am Dienstag hatten vier Rottweiler des Hundebesitzers eine 48-jährige Frau angegriffen und schwer verletzt. Zur Attacke kam es in einem ummauerten Innenhof, wo die Rottweiler frei herumliefen. Den Innenhof teilen sich zwei Wohngebäude. Die Frau war zu Gast in dem Wohngebäude gewesen, in dem nicht der Hundebesitzer wohnt.

Der Hundehalter hatte den Angriff bemerkt und seine Tiere von der Frau trennen können. Die Frau kam ins Krankenhaus. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Mögliche Konsequenzen für die Hunde entscheide die Gemeinde Schallstadt, sagte ein Polizeisprecher am Freitag. Die Ermittlungen dauerten an.