In Leipzig steht seit diesem Dienstag Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung vor Gericht. In diesem Zuge soll der Sänger Opfer von Angriffen und Beleidigungen geworden sein. Auch in Stuttgart gibt es zwei Fälle.

Die Geschichte erregt bereits seit über zwei Jahren bundesweit die Gemüter: Der deutsche Sänger Gil Ofarim hatte im Oktober 2021 in einem Video einen angeblich antisemitischen Vorfall in einem Leipziger Hotel geschildert. Ein Mitarbeiter habe ihn dort aufgefordert, seine Halskette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Diverse Anzeigen, gegensätzliche Schilderungen und umfangreiche Ermittlungen folgten. Die Staatsanwaltschaft geht inzwischen davon aus, dass sich der Vorfall so nicht abgespielt hat. Ofarim muss sich deshalb von diesem Dienstag an in Leipzig unter anderem wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung vor Gericht verantworten.

 

Begleitet worden ist der Fall offenbar von zahlreichen Attacken auf den Sänger – vor allem verbaler, aber offenbar auch körperlicher Art. Vor Prozessbeginn hatten seine Anwälte von Dutzenden Fällen in ganz Deutschland gesprochen, in denen Ofarim als Geschädigter geführt werde – unter anderem in Stuttgart.

Kein Antrag auf Strafverfolgung

Tatsächlich hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft offenbar gleich in zwei Fällen die Ermittlungen aufgenommen. Es habe sich bei den Verdächtigen um zwei männliche Personen gehandelt, die heute 33 und 45 Jahre alt sind, sagte ein Sprecher unserer Zeitung. Beide sollen bereits im Oktober 2021 über das Internet Kurznachrichten an Ofarim geschickt haben. Deren Inhalt wurde untersucht wegen des Verdachts der Beleidigung sowie der verhetzenden Beleidigung – Letzterer ist der schwerere Vorwurf, weil es dabei etwa um die ethnische Herkunft oder die Religion des Opfers geht.

Der Ausgang der Ermittlungen und die Begründung dafür muten allerdings überraschend an. In beiden Fällen erfüllten die Nachrichten zwar den Tatbestand der verhetzenden Beleidigung nicht, den der Beleidigung allerdings sehr wohl. Dieser Vorwurf kann jedoch laut Gesetz nur auf Antrag verfolgt werden. Den hätte der Geschädigte binnen dreier Monate „ab Kenntniserlangung von der Person des Täters“ stellen müssen – was aber in beiden Stuttgarter Fällen offenbar nicht erfolgt ist.

„Damit besteht für die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit, die angezeigte Beleidigung zu verfolgen. Das Verfahren ist dann zwingend einzustellen“, sagt der Sprecher. Genau das ist dann auch in beiden Fällen passiert, und zwar schon im vergangenen Jahr. Die Beleidigungen gegen Ofarim bleiben deshalb zumindest in diesen Fällen ohne strafrechtliche Folgen.