Insgesamt hat das Bundeskartellamt in den beiden vergangenen Jahren 2235 Fusionsvorhaben kontrolliert. Davon wurden 28 vertieft geprüft, sechs untersagt und zwei nur unter Auflagen freigegeben. Aufsehen haben vor allem die Verfahren gegen unerlaubte Absprachen erregt. In den beiden vergangenen Jahren sei die Kartellverfolgung ausgebaut worden, sagte Mundt. Es gebe jetzt drei Abteilungen, die sich nur damit befassten und die Auswertung von sichergestellten Unterlagen sei verbessert worden. Die Hälfte aller Fälle gehe auf die Kronzeugenregelung zurück, sagte Mundt. Diese heißt beim Kartellamt Bonusregelung. Danach geht der erste Informant straffrei aus, wenn er dem Kartellamt eine Absprache anzeigt. 2011 und 2012 wurden in 34 Fällen Bußgelder von insgesamt rund 506 Millionen Euro gegen 108 Unternehmen und 68 Personen verhängt.

 

Am höchsten waren die Bußgelder gegen die Mitglieder des Schienenkartells. Bisher wurden aber nur die Verfahren zum Schaden der Deutschen Bahn abgeschlossen. Weitere Verfahren bei Lieferungen an regionale und lokale Nachfrager würden noch in diesem Jahr beendet, kündigte Mundt an. Zu den aufgedeckten Kartellabsprachen bei Autozulieferern gab er keine Stellungnahme ab, weil dies ein laufendes Verfahren sei.

Im Energiemarkt würden nach der Bundestagswahl Weichen gestellt, meint Mundt. Dabei sei unter anderem zu regeln, wie Kraftwerkskapazitäten zum Ausgleich für ausfallenden Wind- und Sonnenstrom bereitgestellt werden könnten. Er setzte sich dafür ein, Eingriffe „mikroinvasiv“ und marktkonform durchzuführen. Eine zentrale Stelle für den Kapazitätsmarkt funktioniere nicht, meint er. Es müsse eine dezentrale Lösung geben, die weitgehend von den Akteuren geplant werde.