Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Medienorgane nicht durchsucht werden dürfen, wenn es vorrangig um das Aufklären von Straftaten durch Informanten geht. Das Gericht bezog sich auf einen Fall der Berliner Morgenpost.

Karlsruhe - Die Redaktionen von Medien dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht durchsucht werden, wenn es vorrangig um Ermittlungen gegen Informanten geht. Für eine solche Durchsuchung müsse es stattdessen Anhaltspunkte für eine Straftat eines Journalisten selbst geben, hieß es in zwei Beschlüssen des Gerichts, die am Freitag veröffentlicht wurden. Die Karlsruher Richter gaben darin den Klagen der Tageszeitung „Berliner Morgenpost“ und eines ihrer Journalisten recht. Der Chefredakteur des Blattes, Carsten Erdmann, sah in dem Spruch ein „großartiges Grundsatzurteil“.

 

Der Berliner Journalist war 2011 mit einem Polizeioberkommissar nach Amsterdam gereist, um zum Verschwinden zweier Kinder zu recherchieren. Der Polizist stellte, so hieß es, später eine Rechnung über mehr als 3000 Euro an die Chefredaktion mit dem Hinweis: „Wegen der Konspirativität in dieser Sache bitte ich um Barauszahlung.“

Auf diese Rechnung stießen Polizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen von Ermittlungen gegen den Kommissar. Er stand im Verdacht, eine geplante Rocker-Razzia an andere Journalisten weitergegeben zu haben.

Die Durchsuchung sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt

Im November 2012 wurden die Redaktionsräume der „Berliner Morgenpost“ und die Wohnung des Journalisten wegen des Verdachts der Bestechung durchsucht.

Dies sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter nun. „Eine Durchsuchung in Presseräumen stellt wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar.“ Der Schutz der Pressefreiheit umfasse auch den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen Medien und Informanten.

Die Richter weiter: „Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann.“

Der Chefredakteur der „Berliner Morgenpost“, Erdmann, teilte am Freitag mit: „Wir haben von Anfang an und immer wieder betont, dass die Vorwürfe gegen unseren Reporter haltlos und die Durchsuchung in der Redaktion grob unverhältnismäßig und rechtswidrig waren. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein großartiges Grundsatzurteil für alle Journalisten.“

Jan-Eric Peters, Chefredakteur von „WeltN24“, die damals eine Redaktionsgemeinschaft mit der „Berliner Morgenpost“ bildete, erklärte, die Durchsuchungen seien der vergebliche Versuch gewesen, Journalisten einzuschüchtern und Recherchen zu stören. „Es ist ein Sieg für die Pressefreiheit, dass die Verfassungsrichter das auch so sehen, Reporter und ihre Arbeit sind künftig besser geschützt.“