Kommentar: Unerhört

Das EBA will von den Bürgern wissen, wie sehr sie der Bahnlärm belastet. Es hat dazu eine Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet. Das hört sich zunächst gut an – doch beim genauen Blick auf die Karten und Zahlen kann man am guten Willen zweifeln. Denn nicht nur, dass das EBA eine EU-Richtlinie erst deutlich verspätet umsetzt – die Lärmkartierung mit der zusätzlichen Komponente Öffentlichkeitsbeteiligung hätte eigentlich schon am 30. Juni 2012 fertig sein sollen –, es verärgert nun auch die Anwohner, indem es manche Abschnitte einfach weglässt. Dass sich die Behörde dabei auf eine Mindestanzahl von Zügen beruft, kann man vielleicht noch verstehen, auch wenn der Grenzwert sehr hoch ist. Dass manche Zahlen aber auf den Karten nicht nachvollziehbar sind und es quasi Geisterzüge gibt, die das EBA nicht erklären kann, wirkt wie Hohn und ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die diese Werte schon lange anzweifeln.

Die ganze Zahlenspielerei ist vor allem deshalb unverständlich, weil sich aus der Lärmkartierung zunächst kein Zwang zu weiteren Maßnahmen ableitet. Es ist laut EBA nur „denkbar“, dass Vorschläge der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren später einmal aufgenommen werden können. Die Behörde wollte eigentlich zuhören – doch was sie nun macht, ist eher unerhört.