Die Betreiber des Bietigheimer Gewerbeparks Bigpark fühlen sich von der Stadt gegängelt. Ob sie Recht haben, muss der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entscheiden.

Bietigheim-Bissingen - Als Jens Lück und Hartmut Rieger vor fast zwölf Jahren die Industriebrache nördlich des Bietigheimer Bahnhofs gekauft haben, schien ihnen das Wohlwollen der Stadtverwaltung sicher. „Das waren damals zum Teil vereinigte Hüttenwerke“, sagt Jens Lück. Einen zweistelligen Millionenbetrag habe man in das knapp fünf Hektar große Areal hinter dem Firmensitz von Armstrong DLW gesteckt und daraus den Bietigheimer Industrie- und Gewerbepark, kurz: Bigpark, gemacht. Doch neuerdings fühlen die beiden Investoren sich nicht mehr so willkommen. „Wir werden schleichend enteignet“, sagt Jens Lück verbittert.

 

Grund seines Zorns ist ein Bündel neuer Bebauungspläne und Konzepte der Stadtverwaltung. Auf zwei Gebieten an der Bahnhofstraße und der Geisinger Straße will die Stadt offiziell Umgestaltungen vornehmen. Allerdings räumt eine Sprecherin unumwunden ein, dass Verwaltung und Gemeinderat damit lediglich etwas verhindern wollen – und zwar, dass die Bigpark-Betreiber auf ihren Gebieten Einzelhändler ansiedeln. „Wir wollen verhindern, dass unsere Zentren ausbluten“, sagt Anette Hochmuth, die Pressesprecherin der Stadt.

„Wir können nichtmal einen Reifenhändler ansiedeln“

Es geht dabei insbesondere um einen größeren Einzelhandelsmarkt und einen großen Elektromarkt. Beides hätten Lück und Rieger gerne auf ihren Arealen realisiert. Beidem hätte rechtlich kein Bebauungsplan im Wege gestanden. Interessenten habe es bereits gegeben. Doch dann kam die Stadt, die ihrerseits zwei solche Märkte am Ortsausgang von Bietigheim ansiedeln will. Die besseren Karten hatte letztlich die Stadt, die per Veränderungssperre kurzerhand alle Neuentwicklungen auf den Bigpark-Arealen unterbunden hat.

Was die Bigpark-Macher am meisten stört, ist die Tatsache, dass die Stadt per Bebauungsplan neuerdings auf beiden Arealen jegliche Form von Handel ausgeschlossen hat. „Wir können dort nicht einmal einen Reifenhändler oder eine Tankstelle ansiedeln“, sagt Jens Lück. Jetzt herrsche zudem noch völliger Stillstand. „Wir sind als Vermieter praktisch handlungsunfähig, wir dürfen nichts mehr tun ohne die Genehmigung der Stadt“, sagt Jens Lück.

„Es gab zahllose Besprechungen“

Dass die Stadt auch noch eine Verlegung der B 27 entlang der Bahngleise und auf dem Bigpark-Gelände plant, bringt Lück noch mehr auf die Palme. Zumal es im Vorfeld keinerlei Gespräche dazu gegeben habe. „Da fehlt es einfach an Feingespür.“ Vermutlich wolle die Stadt die Investoren so lange auf ihren Krediten schmoren lassen, bis sie freiwillig verkauften und der Weg frei sei für eine Erweiterung des Wohngebiets Aurain, dort, wo jetzt noch Bigpark und Armstrong sind.

Doch eine Hoffnung haben die Bigpark-Betreiber noch: wenn die Richter des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs nach der Verhandlung in zwei Wochen seiner Klage stattgeben, dann platzen die Pläne der Stadt. Diese will wiederum möglichst sicher gehen, dass es nicht soweit kommt – und hat am vergangenen Dienstag nochmals die Bebauungspläne argumentativ aufgerüstet. „Wir haben jetzt noch besser begründet, warum Herr Lück eine Nutzung anstrebt, die unserer Ansicht nach dort nicht zulässig ist“, sagt Anette Hochmuth von der Bietigheimer Stadtverwaltung. Mangelndes Feingefühl lasse man sich nicht vorwerfen. „Es gab zahllose Besprechungen in der Sache.“ Zudem stehe den Bigpark-Betreibern der Weg frei, eine Ausnahmegenehmigung für einzelne Vorhaben zu beantragen. Dann sei auch Handel, wie etwa ein Autohändler, denkbar.

Kein Gleichgewicht der Zentren

Die Stadt sieht sich als Verteidigerin des Drei-Zentren-Konzeptes. Nur in den städtischen Mittelpunkten Bietigheim, Bissingen und Buch sei Einzelhandel erwünscht. Dass die neuen Märkte in Bietigheim die anderen Zentren nicht unbedingt fördern, sei kein Gegenargument. „Es wird kein Gleichgewicht der Zentren angestrebt.“

Ganz so sonnenklar wie die Stadt es darstellt, scheinen die Argumente im Rechtsstreit aber nicht zu sein. Jedenfalls brauchte der städtische Anwalt mehr als ein Jahr, um auf die Klage aus dem Jahr 2010 zu antworten. Die Replik ging erst Anfang dieser Woche bei der Gegenseite ein.