Ungewollte Versicherungen, Kosten für Kartenzahlung und Gepäck – Verbraucherschützerin Kerstin Hoppe rät bei der Flugbuchung zur Vorsicht.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)
Stuttgart – - Frau Hoppe, der Europäische Gerichtshof hat Mitte Januar entschieden, dass Fluggesellschaften und Buchungsportale bei Online-Buchungen sofort den Endpreis anzeigen müssen. Hält sich jeder an diese Regel?
Es war bisher schon so, dass sich viele Anbieter an die Endpreisangabe gehalten haben. Wenn wir das Verfahren verloren hätten, dann wäre zu befürchten gewesen, dass diese Regel aufgeweicht wird. Deswegen ist das Urteil ein Sieg für die Verbraucher. Fälle, in denen Servicepauschalen nicht zum Endpreis dazugezählt wurden, gab es allerdings immer wieder. Das ist nun definitiv verboten.
Gibt es besonders schwarze Schafe bei Vermittlern?
Das ist schwer zu sagen. Von unserer Seite aus kann ich sagen, dass es bei den Verbraucherzentralen besonders viele Beschwerden über die Seite fluege.de gab. Aber das kann natürlich auch daran liegen, dass die einen großen Marktanteil haben. Es gibt auch Beschwerden über andere Seiten.
Was ärgert die Verbraucher?
Probleme gibt es immer wieder mit den Reiseversicherungen. Die Internetseiten, bei denen der Abschluss einer solchen Versicherung voreingestellt war, sind zwar vom Markt, aber die Seiten sind oft so aufgebaut, dass dem Verbraucher suggeriert wird, er müsse so eine Versicherung abschließen. Manchmal wird sehr drastisch davor gewarnt, wie teuer ein Krankenrücktransport sein könnte.
Kerstin Hoppe Foto: StZ
Wo verstecken sich noch Extragebühren?
Ein weiteres Problem sind die Zusatzkosten beim Bezahlen. Es muss eine etablierte kostenfreie Zahlungsmöglichkeit geben, das ist nicht immer der Fall.
Was bedeutet etabliert?
Das ist strittig. Es gibt eine BGH-Entscheidung gegen Ryanair, die besagt, dass die Karte „Visa Electron“ so wenig verbreitet ist, dass sie allein keine etablierte Zahlungsart ist. Es steht nicht positiv in dem Urteil, welche Kreditkarte die Anforderung erfüllt, das kann sich auch ständig ändern. Aber es sind sicher keine firmeneigenen Produkte, für die man extra bezahlen muss.
Gebühren für Kreditkarten sind aber zulässig?
Ja, aber seit Juni 2014 sind diese gedeckelt. An den Verbraucher darf nur das weitergegeben werden, was der Vermittler oder die Fluggesellschaft auch an das Kreditkartenunternehmen bezahlt. In der Regel wird das umsatzorientiert sein, also kaum zehn Euro bei einem 50-Euro-Flug.
Wenn man bei einem Reisevermittler bucht und muss dann zum Beispiel umbuchen, wer ist dann mein Ansprechpartner: der Vermittler oder die Airline?
Dazu kann man keine allgemeingültige Aussage treffen. Wenn der Vermittler nur vermittelt, dann ist die Airline Ansprechpartnerin. Manchmal bietet der Vermittler aber auch eigene Produkte an. Dann muss er auch selbst dafür einstehen.
Wie kann der Verbraucher das erkennen?
Das ist sehr schwer. Da würde ich gerne an die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen verweisen. Je mehr Vermittler beteiligt sind, desto unübersichtlicher wird es.
Das gilt auch für die Gepäckregeln . . .
Das muss der Fluggast wissen: Wenn man heute einen Flug bucht, dann ist das Gepäck nicht mehr selbstverständlich dabei. Und wenn doch, kann die erlaubte Menge stark variieren – auch innerhalb einer Fluggesellschaft. Mal sind es 15, mal 20, mal 23 Kilo. Allerdings: immer wenn man nachzahlen muss, wird es wirklich teuer – und das vermeintliche Flugschnäppchen ist keines mehr.