Fahrplan
2007 hat die EU-Kommission einen „Fahrplan für erneuerbare Energien“ aufgestellt. Darin schlug sie vor, bis zum Jahr 2020 verbindlich einen Anteil von 20 Prozent erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in der EU und von mindestens zehn Prozent Biokraftstoffen am Treibstoffverbrauch festzulegen.

 

Richtlinie
2009 wurde daraus eine Richtlinie „zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“. Darin sind beide Ziele festgelegt, die zehn Prozent im Verkehr allerdings „für alle Verkehrsträger“.

Einschränkung
Die Richtlinie macht umfangreiche Vorgaben für die Biokraftstoffe. So muss der Treibhausgasausstoß bei der Verwendung um mindesten 35 Prozent, von 2017 an um 50 Prozent sinken. Außerdem dürfen die Rohstoffe nicht „auf Flächen mit hohem Wert hinsichtlich der biologischen Vielfalt gewonnen werden“, das heißt unter anderem nicht in Primärwald oder Feuchtgebieten.