Die Spionageaffäre ist nun ein Fall für die Bundesanwaltschaft: Die Behörde leitet einen Prüfvorgang ein, ob der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege.

Berlin - Die Affäre um mutmaßliche Spionage-Hilfsdienste des Bundesnachrichtendienstes (BND) für den US-Geheimdienst NSA beschäftigt nun auch den Generalbundesanwalt. Es sei ein Prüfvorgang eingeleitet worden, sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag auf Anfrage. Geklärt werden solle insbesondere, ob ein Anfangsverdacht für eine in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallende Straftat vorliege.

 

Die oberste deutsche Ermittlungsbehörde ist unter anderem für die Strafverfolgung von Spionage und Landesverrat zuständig. Zuvor hatte der „Spiegel“ bereits über die Einleitung einer solchen Prüfung durch die Behörde berichtet. Dem BND wird vorgeworfen, der NSA bei der Ausspähung von europäischen Regierungen und Unternehmen geholfen zu haben.