Ja, die Staatsanwaltschaft Mainz hat Ermittlungen aufgenommen. Eine Reihe Strafanzeigen von Privatpersonen gingen bei ihr ein - gegen Böhmermann und gegen namentlich nicht genannte „Verantwortliche des ZDF“. Alle Anzeigen sollen in einem Verfahren bearbeitet werden, das wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten geführt wird (Paragraf 103 Strafgesetzbuch). In den Anzeigen ist zum Beispiel Volksverhetzung (Paragraf 130 StGB) genannt, teils geht es um andere Paragrafen oder es ist nichts genannt.