Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Der Anwalt des Angeklagten hatte zu Beginn der Verhandlung für seinen Mandanten ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Ein Umstand, der den Angeklagten vorläufig vor einer längeren Haftstrafe bewahrte. Die Bewährung stand auf Messers Schneide. „Glauben Sie mir, Sie haben nicht arg viel Luft“, sagte der Vorsitzende Richter des Backnanger Schöffengerichts, nachdem er das Urteil über den 51-Jährigen verkündet hat.

 

Zwei Jahre Bewährungsstrafe, die mit Auflagen verbunden sind, die es in dieser Höhe nur selten gibt: 400 Stunden gemeinnützige Arbeit muss der Mann leisten, dazu Suchtberatungsgespräche und acht Termine bei der Gewaltprävention absolvieren, wenn er nicht ins Gefängnis will. Vier Jahre Bewährungsfrist hat das Gericht angeordnet und der Richter drohte dem Angeklagten, dass er die Bewährung sofort zurücknehme, sollte er auch nur gegen eine der Auflagen verstoßen. „Sie haben es nur diesem Auflagenpaket zu verdanken, dass Sie nicht hinter Gitter gewandert sind“, so der Richter im Klartext. Außerdem sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, mahnte der Richter, die Staatsanwaltschaft könne immer noch in Berufung gehen.

Der Angeklagte wird gewalttätig, wenn er trinkt

Dass die 47-Jährige unversehrt aus dem Haus kam, hat der Angeklagte zwei Männern zu verdanken, die zufällig im Auto an dem Haus im Teilort Cottenweiler vorbeikamen und das Feuer sahen. Diese rannten in das Haus und holten die Frau samt ihrem Hund heraus. Der Sachschaden beträgt insgesamt rund 60 000 Euro. „Auch dieser Betrag wird auf Sie zukommen“, sagte der Richter zu dem Angeklagten, der während der Tat einen Blutalkoholwert von rund 1,8 Promille hatte. „Wenn er trinkt, wird er gewalttätig. Deshalb hatte ich an dem Tag die Polizei gerufen, die ihm einen Platzverweis erteilte“, sagte die 47-Jährige.