Sie möchten bei der kommenden Europawahl per Brief wählen? Wir geben einen Überblick, wie die Briefwahl funktioniert, ob man Briefwahl online beantragen kann und wie man einen Wahlschein erhält.

Katrin Jokic

Die Briefwahl ermöglicht es, an Wahlen teilzunehmen, ohne persönlich zum Wahllokal zu gehen. In Deutschland kann man auch für die Europawahl (6. bis 9. Juni 2024) per Briefwahl abstimmen. Dazu muss man bei der Gemeinde seines Wohnorts einen Wahlschein beantragen. Dieser enthält automatisch die Unterlagen für die Briefwahl.

 

Der Antrag für den Wahlschein muss spätestens am Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr gestellt werden. Für die Europawahl 2024 bedeutet das: Der Antrag zur Briefwahl muss in Deutschland spätestens am Freitag, den 7. Juni gestellt werden. In besonderen Ausnahmefällen, wie plötzlicher Krankheit, kann man den Wahlschein auch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragen.

Haben Sie Ihre Briefwahlunterlagen erhalten, geht es an die Wahl:

  • Geben Sie Ihre Stimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel an, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen.
  • Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.
  • Versehen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“, die sich auf dem Wahlschein befindet, mit Datum und Unterschrift.
  • Legen Sie den Stimmzettelumschlag und den Wahlschein gemeinsam in den Wahlbriefumschlag und kleben Sie diesen zu.
  • Geben Sie den Wahlbriefumschlag in die Post oder geben Sie ihn bei der Stelle ab, die auf dem Umschlag genannt ist.

Man muss heutzutage übrigens keinen Grund mehr angeben, warum man per Briefwahl wählen möchte. Wer seinen Wahlbrief innerhalb Deutschlands verschickt braucht keine Briefmarke – die Briefwahl kann kostenlos verschickt werden.

Wer gerade auf Reisen ist, kann auch aus dem Ausland wählen. Dafür müssen Sie beim Beantragen des Wahlscheins angeben, an welche Adresse die Unterlagen gesendet werden sollen. Achten Sie darauf, dass der Wahlbrief ausreichend frankiert ist und dass Sie ihn rechtzeitig abschicken. Er muss am Wahlsonntag um spätestens 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.

Kann man Briefwahl online beantragen?

In einigen Gemeinden können Sie die Briefwahl online beantragen. In jedem Fall können Sie eine Mail an Ihre Verwaltung bzw. das Rathaus schicken und auf diesem Weg darum bitten, Ihnen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zukommen zu lassen. Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse an. Wenn vorhanden, geben Sie auch Ihre Wahlbezirksnummer und Ihre Wählernummer an. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie sind aber kein Muss für solch eine Mail.

In vielen Gemeinden gibt es mittlerweile Online-Portale, in denen Sie mit wenigen Klicks die Briefwahl online beantragen können. Sehen Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises nach, ob dies angeboten wird.

Wie und wo kann ich einen Wahlschein beantragen?

Wenn Sie per Briefwahl abstimmen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Das geht persönlich, schriftlich oder online bei Ihrer Gemeinde. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Wenn jemand anders den Antrag für Sie stellt, braucht er eine schriftliche Vollmacht. Personen mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung helfen lassen.

Generell ist es ratsam, den Wahlschein so früh wie möglich zu beantragen. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie am Wahltag beispielsweise im Urlaub sind oder aus anderen Gründen nicht persönlich zur Wahl gehen können, müssen Sie nicht erst den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Zwar gibt es auf der Wahlbenachrichtigung einen Vordruck für den Antrag. Sie können aber unter Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Adresse schon vorher den Wahlschein und damit die Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Gemeinde schickt den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen an Ihre Adresse oder, auf Anfrage, an eine andere Adresse. Sie können die Unterlagen auch persönlich abholen und dort gleich die Briefwahl durchführen.