Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Die Anklage gliedert sich in drei Teile: Zuerst sollen Waren im Internet unter falscher Identität gekauft worden sein, ohne diese zu bezahlen. Über Mittelsmänner und sogenannte Läufer wurden sie an Adressen in Berlin geordert und von dort abgeholt. Die Mittelsmänner sollen mit einem Teil der Beute belohnt worden sein.

 

Im zweiten Teil der Taten soll der 27-Jährige selbst Waren im Internet angeboten haben. Zwei „Fake-Shops“ habe er dazu eingerichtet, in denen er unterschiedlichste Waren anboten habe, die allerdings nicht existierten. So orderten in einem Monat 54 Kunden Waschmaschinen. Das Geld, das die Kunden überwiesen, war weg.

Abiturzeugnis um eine Note „verbessert“

Der dritte Teil der Anklage drehte sich um das komplexe System der Geldwäsche, das der verhinderte BWL-Student benutzt haben soll. Erbeutetes Geld soll er über verschiedene Konten im Ausland geleitet haben. Dazu wurden entweder Konten unter einer falschen Identität eröffnet oder von realen Personen „gemietet“. Über die Bankkonten wurde das analoge Geld auch in die Cyber-Währung Bitcoin gewechselt und wieder in Euro ausbezahlt. Zu guter Letzt soll der 27-Jährige seinen Schulabschlusszeugnis frisiert haben, um in Heilbronn Betriebswirtschaft studieren zu können. Aus einem Notenschnitt von 3,0 wurde einer von 2,0.

Die 19. Strafkammer hat Prozesstage bis in den März geplant. Bisher wurde lediglich die Anklage verlesen.