Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)
Skeptiker befürchten, die strengen deutschen Datenschutzstandards würden dadurch verwässert. Wie denken Sie darüber?
Das kann ich beim jetzigen Stand der Verhandlungen nicht erkennen. Das hohe Datenschutzniveau bleibt in den Grundprinzipien erhalten.
Der ehemalige Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hat beklagt, Datenschutz sei ein Sicherheitsrisiko. Haben Sie Verständnis für solche Kritik?
Der Äußerung von Herrn Ziercke möchte ich ausdrücklich widersprechen. Unser Rechtsstaat braucht Sicherheit und Datenschutz. Das ist auch in Einklang zu bringen. Wir schaffen ja auch die Strafprozessordnung nicht ab, weil sie den Sicherheitsbehörden Grenzen setzt.
CDU und CSU machen sich neuerdings wieder für eine Vorratsdatenspeicherung stark. Sehen Sie nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts noch Spielräume dafür?
Beide Instanzen haben die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich verboten oder ausgeschlossen. Sie haben nur sehr enge Voraussetzungen definiert. Dies zu Recht. Vor dem Hintergrund stelle ich mir die Frage, ob der erhoffte Nutzen einer Vor-ratsdatenspeicherung unter diesen Bedingungen überhaupt noch erreicht werden kann. Da habe ich meine Zweifel. Der Zweck würde nicht mehr erfüllt.
In der Versicherungsbranche gibt es Pläne für individualisierte Versicherungstarife. Dazu müssten die Kunden sehr weitgehende Einblicke in ihre Privatsphäre gewähren. Wie laut ist da Ihr Aufschrei?
Mein Aufschrei ist nicht nur laut. Wir machen die Bürger darauf aufmerksam, dass manches, was aus finanziellen Gründen zunächst interessant erscheinen mag, langfristig enorme Nachteile für sie bergen könnte. Wir warnen davor, solchen Angeboten vorschnell zu folgen. Zudem werben wir dafür, dass der Gesetzgeber hierfür rechtliche Rahmenbedingungen schafft. Denn die Versicherungen könnten auf diese Weise Profile erstellen, die im Sinne des Persönlichkeitsrechts nicht wünschenswert sind. Jeder sollte daher sehr sorgsam mit seinen privaten Daten umgehen.
Was ist aus Ihrer Sicht von den Berichten zu Sicherheitslücken im UMTS zu halten? Wie wollen Sie darauf reagieren?
Ich habe Berichte über die nun bekannt gewordenen Sicherheitslücken besorgt zur Kenntnis genommen. Natürlich sind die Mobilfunkunternehmen gesetzlich zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet, so dass sie auch eine wirksame Verschlüsselung des Telekommunikationsverkehrs sicherstellen müssen. Wenn jetzt Schwachstellen bekannt sind, muss unverzüglich an deren Beseitigung gearbeitet werden. Ich habe die betroffenen Mobilfunkunternehmen bereits angeschrieben und Aufklärung erbeten.