Auf Ostern folgt Pfingsten – und einige Schülerinnen und Schüler sehnen schon die nächsten Ferien herbei. Wo sie sich hierzulande darauf freuen können.

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Wie viel Schulferien Schülerinnen und Schüler in Deutschland pro Jahr haben, ist einheitlich geregelt. Die Ferien müssen überall 75 Werktage umfassen. Die Samstage, die in die Ferien fallen, werden dabei mitgerechnet – Sonntage oder gesetzliche Feiertage jedoch nicht.

 

Allerdings haben nicht alle Bundesländer zur selben Zeit im Jahr schulfrei, es gibt Ferien, die nur in einigen existieren – in anderen nicht.

In welchen Bundesländern Pfingstferien sind

Neben den Winterferien gehören auch die Pfingstferien, die als nächstes anstehen, dazu. In den folgenden Bundesländern gibt es diese Ferien in diesem Jahr:

  • Baden-Württemberg: 21. Mai bis 31. Mai
  • Bayern: 21. Mai bis 1. Juni
  • Bremen: 21. Mai
  • Hamburg: 21. Mai bis 25. Mai
  • Rheinland-Pfalz: 21. Mai bis 29. Mai
  • Mecklenburg-Vorpommern: 17. Mai bis 21. Mai
  • Niedersachsen: 21. Mai
  • NRW: 21. Mai
  • Saarland: 21. Mai bis 24. Mai
  • Sachsen: 18. Mai bis 21. Mai
  • Sachsen-Anhalt: 21. Mai bis 24. Mai

Zwei „Sonderregeln“ gibt es in Sachsen und Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz gibt es entweder Winter- oder Pfingstferien – in der Regel aber nicht beides. In Sachsen gibt es nur Pfingstferien, wenn die Osterferien relativ früh ins Jahr fallen. Von Ostern hängt es auch ab, auf welches Datum Pfingsten fällt.

Am Tag nach Christi Himmelfahrt, das immer auf einen Donnerstag (9. Mai 2024) fällt, haben in diesem Jahr folgende Bundesländer einen Brückentag:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Warum ist auch der Montag nach dem eigentlichen Feiertag frei?

Die evangelische Kirche schreibt dazu: „Die drei zentralen christlichen Feste werden in Deutschland „doppelt“ gefeiert: der zweite Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag verlängern den eigentlichen Festtag und betonen die Wichtigkeit. Schon in der Weimarer Verfassung vom 1919 waren Oster- und Pfingstmontag gesetzlich arbeitsfreie Feiertage.“