Der Bundestag hat die Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als „sichere Herkunftsländer“ beschlossen. Der Vorschlag der Bundesregierung ist auch eine Reaktion auf die Übergriffe auf Frauen in der Kölner Silvesternacht.

Berlin - Die Opposition lehnte den Gesetzentwurf mit Hinweis auf Menschenrechtsverletzungen in den drei Maghreb-Staaten ab. „Das ist ein schwarzer Freitag für das Grundrecht auf Asyl in Deutschland“, erklärte Andrej Hunko (Linke). Er rief die Grünen auf, den Entwurf im Juni im Bundesrat gemeinsam zu stoppen.

 

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte: „Zum Helfen gehört auch Nein sagen können.“ Ziel seines Gesetzentwurfes ist es, die Asylverfahren zu verkürzen. Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt, hat in der Regel kein Recht auf Asyl. Einige Nordafrikaner kämen nach Deutschland, „weil die Leistungen besser sind als vielleicht die Lebensbedingungen im Herkunftsland“, sagte der Innenminister.

Vorstoß wird kritisch gesehen

Die Opposition sieht den Vorstoß auch deshalb kritisch, weil Homosexualität in den Maghreb-Staaten strafbar ist. Zudem gibt es Vorwürfe von Folter in diesen Staaten. Pro Asyl bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig.

Im vergangenen Jahr waren fast 26 000 Neuankömmlinge aus dem Maghreb registriert worden. Inzwischen kommen wieder weniger. Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus Tunesien, Marokko und Algerien lag im ersten Quartal 2016 bei 0,7 Prozent. Die Abschiebung von Nordafrikanern gestaltet sich oft schwierig. Viele von ihnen kommen ohne Papiere an. Die Vorfälle am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht mit einer Beteiligung von Männern aus den nordafrikanischen Staaten wird unter anderem als Auslöser für die Entscheidung des Bundestags gesehen.