Generell dürfen keine Bildaufnahmen an Dritte weitergegeben werden, die geeignet sind, dem Ansehen des Abgebildeten „erheblich zu schaden“. Das gilt nicht nur für Nacktbilder, sondern auch für andere bloßstellende Fotos. Auch unbefugte Aufnahmen, die die Hilflosigkeit eines anderen zur Schau stellen, sind verboten. Für Pressefotos von Unfallorten beispielsweise gilt das nicht.