Von einer Torschlusspanik in den letzten Wochen sei es aber nichts zu spüren, heißt es in Beraterkreisen. Stiftungsvorstand Hennerkes rät auch davon ab, sich in erster Linie von steuerlichen Überlegungen leiten zu lassen. In vielen Fällen sei beispielsweise eine Schenkung nicht möglich, weil etwa Familienstämme im Clinch miteinander lägen oder die Kinder noch zu klein seien. Mit der Übertragung zögern Familienunternehmer auch dann, wenn es dem Betrieb nicht so gut geht. Für viele Unternehmer kommt es somit darauf an, was Karlsruhe für die Zukunft vorgibt. Jährlich steht in Deutschland für 27 000 Familienunternehmen die Nachfolge an.

 

Für die Firmeneigentümer und deren Nachkommen stellt sich dann die Frage, ob sie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen können. „Familienunternehmen sind anders zu bewerten als Dax-Konzerne, denn bei ihnen wird das Kapital nicht aus dem Unternehmen abgezogen“, gibt Peer-Robin Paulus, Steuerexperte des Verbands Die Familienunternehmer, zu bedenken. Über Gesellschafterverträge bleibe das Kapital über Generationen hinweg im Unternehmen gebunden, sagt Paulus. Es sei deshalb richtig, wenn der Gesetzgeber dies mit steuerlichen Vergünstigungen honoriere. Käme es zu Änderungen, befürchtet Paulus Verhältnisse wie in den USA. Dort liege die Hemmschwelle für einen Unternehmensverkauf niedriger. Die Steuerprivilegien für Firmenerben sind auch keine deutsche Erfindung. Vergünstigungen bei Betriebsübergaben gibt es auch in Großbritannien, Frankreich und Spanien.

Die SPD betrachtet die Reform als ihren Erfolg

Für eine milde Besteuerung bei Betriebsübergaben sieht Peter Bartels, Vorstand beim Beratungsunternehmen PWC, auch noch einen anderen Grund. In vielen kleinen und mittleren Betrieben reichten die Gewinne gerade aus, um eine attraktive Vergütung für den Geschäftsführer zu zahlen. Häufig fehlten Rücklagen, sodass bei einer hohen Steuerlast im Erbfall der Betrieb verkauft werden müsste.

Die Argumente der Wirtschaft finden in der Politik Gehör. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagt, die bisherigen Regeln hätten sich bewährt. „Entscheidend ist, dass auch künftig eine Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer möglich ist.“ Der Sozialdemokrat sieht es als Erfolg an, dass der frühere Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Sicherung von Arbeitsplätzen zur Voraussetzung für Steuerermäßigungen machte. Als Land des Mittelstands habe Baden-Württemberg ein existenzielles Interesse, dass für die Unternehmensnachfolge auch künftig erträgliche Bedingungen gälten. Das sei auch im Sinne der Arbeitsplätze. „Die meisten Familienunternehmen denken nicht in Quartalen, sondern in Generationen“, sagt Schmid der Stuttgarter Zeitung. Dies solle steuerlich honoriert werden. „Es muss auch in Zukunft möglich sein, dass derjenige, der Unternehmen und Arbeitsplätze langfristig sichert, anders behandelt wird als derjenige, der auf Kosten der Beschäftigten schnellen Reibach macht“, meint Schmid. Ähnliche Töne kommen auch aus der Union. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will Belastungen für Familienunternehmen vermeiden.

Drei Jahre Reformarbeit

Auch wenn die Wirtschaft die Signale aus der Politik mit Erleichterung aufnimmt, bleibt Ungewissheit. Der letzte Anlauf zur Erbschaftsteuerreform zog sich über drei Jahre hin. Beim Jobgipfel im Jahr 2005 hatte Exkanzler Gerhard Schröder (SPD) eine Reform angekündigt. Weil die Union immer wieder Nachbesserungen zugunsten der Wirtschaft forderte, zogen sich die Verhandlungen hin. Das Erbschaftsteuergesetz trat dann 2009 in Kraft. Die Gesetzesberatungen im November 2008 waren von großem Zeitdruck beherrscht, weil die CSU in letzter Minute Sonderwünsche anmeldete. Der Bundesinnenminister war damals in der Regierung für die verfassungsrechtliche Prüfung zuständig. Er hieß seinerzeit Wolfgang Schäuble (CDU). Als Finanzminister bekommt er nun die Folgen zu spüren.

Es kommt nicht nur auf die Steuern an

Von einer Torschlusspanik in den letzten Wochen sei es aber nichts zu spüren, heißt es in Beraterkreisen. Stiftungsvorstand Hennerkes rät auch davon ab, sich in erster Linie von steuerlichen Überlegungen leiten zu lassen. In vielen Fällen sei beispielsweise eine Schenkung nicht möglich, weil etwa Familienstämme im Clinch miteinander lägen oder die Kinder noch zu klein seien. Mit der Übertragung zögern Familienunternehmer auch dann, wenn es dem Betrieb nicht so gut geht. Für viele Unternehmer kommt es somit darauf an, was Karlsruhe für die Zukunft vorgibt. Jährlich steht in Deutschland für 27 000 Familienunternehmen die Nachfolge an.

Für die Firmeneigentümer und deren Nachkommen stellt sich dann die Frage, ob sie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen können. „Familienunternehmen sind anders zu bewerten als Dax-Konzerne, denn bei ihnen wird das Kapital nicht aus dem Unternehmen abgezogen“, gibt Peer-Robin Paulus, Steuerexperte des Verbands Die Familienunternehmer, zu bedenken. Über Gesellschafterverträge bleibe das Kapital über Generationen hinweg im Unternehmen gebunden, sagt Paulus. Es sei deshalb richtig, wenn der Gesetzgeber dies mit steuerlichen Vergünstigungen honoriere. Käme es zu Änderungen, befürchtet Paulus Verhältnisse wie in den USA. Dort liege die Hemmschwelle für einen Unternehmensverkauf niedriger. Die Steuerprivilegien für Firmenerben sind auch keine deutsche Erfindung. Vergünstigungen bei Betriebsübergaben gibt es auch in Großbritannien, Frankreich und Spanien.

Die SPD betrachtet die Reform als ihren Erfolg

Für eine milde Besteuerung bei Betriebsübergaben sieht Peter Bartels, Vorstand beim Beratungsunternehmen PWC, auch noch einen anderen Grund. In vielen kleinen und mittleren Betrieben reichten die Gewinne gerade aus, um eine attraktive Vergütung für den Geschäftsführer zu zahlen. Häufig fehlten Rücklagen, sodass bei einer hohen Steuerlast im Erbfall der Betrieb verkauft werden müsste.

Die Argumente der Wirtschaft finden in der Politik Gehör. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagt, die bisherigen Regeln hätten sich bewährt. „Entscheidend ist, dass auch künftig eine Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer möglich ist.“ Der Sozialdemokrat sieht es als Erfolg an, dass der frühere Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Sicherung von Arbeitsplätzen zur Voraussetzung für Steuerermäßigungen machte. Als Land des Mittelstands habe Baden-Württemberg ein existenzielles Interesse, dass für die Unternehmensnachfolge auch künftig erträgliche Bedingungen gälten. Das sei auch im Sinne der Arbeitsplätze. „Die meisten Familienunternehmen denken nicht in Quartalen, sondern in Generationen“, sagt Schmid der Stuttgarter Zeitung. Dies solle steuerlich honoriert werden. „Es muss auch in Zukunft möglich sein, dass derjenige, der Unternehmen und Arbeitsplätze langfristig sichert, anders behandelt wird als derjenige, der auf Kosten der Beschäftigten schnellen Reibach macht“, meint Schmid. Ähnliche Töne kommen auch aus der Union. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will Belastungen für Familienunternehmen vermeiden.

Drei Jahre Reformarbeit

Auch wenn die Wirtschaft die Signale aus der Politik mit Erleichterung aufnimmt, bleibt Ungewissheit. Der letzte Anlauf zur Erbschaftsteuerreform zog sich über drei Jahre hin. Beim Jobgipfel im Jahr 2005 hatte Exkanzler Gerhard Schröder (SPD) eine Reform angekündigt. Weil die Union immer wieder Nachbesserungen zugunsten der Wirtschaft forderte, zogen sich die Verhandlungen hin. Das Erbschaftsteuergesetz trat dann 2009 in Kraft. Die Gesetzesberatungen im November 2008 waren von großem Zeitdruck beherrscht, weil die CSU in letzter Minute Sonderwünsche anmeldete. Der Bundesinnenminister war damals in der Regierung für die verfassungsrechtliche Prüfung zuständig. Er hieß seinerzeit Wolfgang Schäuble (CDU). Als Finanzminister bekommt er nun die Folgen zu spüren.

Die Erbschaftsteuer fließt zwar allein den Ländern zu. Für eine Neuregelung ist aber der Bund zuständig. Im vergangenen Jahr entsprach das Aufkommen mit knapp fünf Milliarden Euro der Hälfte der Einnahmen aus der Versicherungssteuer. Immer wieder gibt es Forderungen, die Steuer nach österreichischem Vorbild abzuschaffen. Doch die Politik wird auf die Einnahmen nicht verzichten.