Dieser Einschätzung schließen sich die Gewerkschaften an. Man müsse von Fall zu Fall entscheiden, heißt es. So weist der stellvertretende Gewerkschaftsgeschäftsführer von Verdi-Stuttgart, Peter Klumpp, darauf hin, dass für Angestellte in katholischen Einrichtungen Outing am Arbeitsplatz sogar fatal sein könne. Hier gilt nicht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, sondern Kirchenrecht – und Homosexualität ist ein Kündigungsgrund. Bei der Dienstleistungsgewerkschaft gibt es einen Arbeitskreis Lesben und Schwule. Dieser ist Anlaufstelle für Betroffene, aber auch für Betriebsräte, die unsicher sind, wie sie agieren sollen. Die IG Metall hat solch eine Gruppe nicht – bisher wurde sie auch nicht nachgefragt.

 

„Wir lehnen jedwede Diskriminierung, die ihren Ursprung in der sexuellen Identität des Einzelnen hat, auf das Schärfste ab“, betont der Bezirkssekretär der IG Metall Baden-Württemberg, Christian Steffen. Entsprechende Beschlüsse von IG Metall und DGB seien ein erster Schritt, aber nicht hinreichend. „Eine Beschlusslage ändert die Realität nicht“, so Steffen. Als notwendig erachtet er zweierlei: Betroffene müssten den Mut finden, ihre Erfahrung mit Diskriminierung offen zu legen und zu klagen. Die IG Metall unterstütze dies und wolle durch „eine unmissverständliche Positionierung eine Ermutigungskultur“ schaffen.