Die unerlaubte Aufnahme von Kundentelefonaten wird von der Staatsanwaltschaft geprüft. Eingeschaltet wurde sie vom Datenschutzbeauftragten des Landes. Er hält die Praxis der EnBW für „rechtswidrig“.

Stuttgart - Die Affäre um unerlaubt aufgezeichnete Kundengespräche beim Energiekonzern EnBW beschäftigt nun auch die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat eine Prüfung der Vorwürfe eingeleitet, wie ein Sprecher der Stuttgarter Zeitung bestätigte. Bis nächste Woche wolle man entscheiden, ob ein Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliege und förmliche Ermittlungen aufgenommen würden. Grundlage sei ein Schreiben, welches der Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe.

 

Klingbeil bestätigte auf Anfrage, dass er die Ermittler eingeschaltet habe; diese hätten weiter reichende Prüfungsmöglichkeiten als seine Behörde. Aus seiner Sicht könne eine Straftat vorliegen. Er halte die Praxis der EnBW nach einer ersten Einschätzung für „rechtswidrig“. Aus den Informationen, die ihm der Konzern zugeleitet habe, sei keine Rechtsgrundlage für die unerlaubte Aufzeichnung von Telefonaten erkennbar. Der oberste Datenschützer war erst im Zuge von StZ-Recherchen auf den Sachverhalt aufmerksam geworden.

EnBW: Gespräche nicht ausgewertet

Der EnBW-Vorstand bestätigte bei der Hauptversammlung, dass Gespräche auch dann mitgeschnitten wurden, wenn Kunden dies untersagt hatten. Die Aufnahmen seien aber umgehend gelöscht und nicht ausgewertet worden. Bis zur Klärung der Datenschutzfragen hat der Konzern die fragwürdige Praxis gestoppt.