Stadtentwicklung & Infrastruktur: Andreas Geldner (age)

Jedes Handy schlägt an einem Punkt die Datenanalysen der US-Sicherheitsbehörde NSA: Wer es einschaltet, gibt automatisch Informationen über seinen Standort preis, weil sich das Gerät immer wieder neu ins Netz einwählen muss. Dass die Polizei solche Daten für Fahndungszwecke nutzt, ist Routine. Im 2008 novellierten baden-württembergischen Polizeigesetz beispielsweise ist die Möglichkeit zur Handy- und GPS-Ortung im Verdachtsfall ausdrücklich festgeschrieben. Eine Lokalisierung über das Mobiltelefon bieten private Anbieter längst auch für Jedermann an: Legal ist das aber nur, wenn derjenige, der verfolgt werden soll, seine Zustimmung gibt. Manchem Anbieter genügt dafür aber eine leicht zu manipulierende SMS.

 

Doch wer auf seinem Smartphone die dort gespeicherte Navigations-App aufruft, der ahnt meist nicht, dass er damit eine noch größere Gefahrenzone für seine Daten betritt. Während beim Telefonieren mit dem Handy die relativ strengen Regularien des Mobilfunks gelten, ist der Datenschutz bei Apps problematischer. Schon mit dem Herunterladen des Programms stimmt man oft Nutzungsbedingungen zu, die im Sinne des Diensteanbieters formuliert sind – der beispielsweise die Positionsdaten vermarkten will. Wer künftig Apples neues Betriebssystem iOS7 nutzt, soll diese gespeicherten Daten relativ bequem nachlesen können. Beim Blick auf die detaillierte Liste mit den gespeicherten Lokalitäten, dürfte jedem klar werden, dass so das Leben zum offenen Buch wird.