Doch mit der EU-Datenschutzreform geht es nicht recht vorwärts. Geplant ist eine europäische Datenschutz-Grundverordnung, welche die bestehende EU-Richtlinie zum Datenschutz ablösen soll. Den Entwurf hatte die EU-Kommission bereits Anfang 2012 veröffentlicht. Die im Oktober 2013 beschlossene Kompromissfassung des EU-Parlaments sieht vor, dass personenbezogene Daten nur noch auf der Basis von Rechtshilfeabkommen oder internationalen Vereinbarungen weitergegeben werden dürfen – bei voller Transparenz gegenüber Aufsichtsbehörden und gegebenenfalls auch den Betroffenen. Ursprünglich sollte die Grundverordnung noch vor der Wahl des EU-Parlaments verabschiedet werden. Aber damit rechnet Klingbeil nun nicht mehr: „Das dauert weitere zwei Jahre.“ Die Verordnung soll das Recht auf Vergessenwerden enthalten und sich auch auf Unternehmen außerhalb erstrecken, also etwa auf Facebook und Google. Bis jetzt gilt für diese Konzerne das „Safe-Harbor“-Abkommen, auf dessen Grundlage sie sich verpflichteten, sorgsam mit den Daten aus Europa umzugehen. Doch seit dem von Edward Snowden ausgelösten Prism-Skandal – die Abschöpfung der Daten durch den Geheimdienst NSA betreffend – gilt „Safe Harbor“ als nutzlos. Datenschützer Klingbeil plädiert für eine Aussetzung des Abkommens, dem er „bestenfalls noch symbolische Bedeutung“ beimisst. Zudem verlangt er, in den Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen mit den USA gleiche Datenschutzstandards für Amerikaner wie Europäer zu vereinbaren. Parallel sei ein völkerrechtliches Abkommen zur Eindämmung von Geheimdienstaktivitäten erforderlich, weil europäisches Recht fremde Geheimdienste nicht binde.

 

Rechtliche Lücken in Baden-Württemberg

Dass es freilich auch in Baden-Württemberg Lücken gibt beim Schutz der Bürger vor Überwachung, demonstriert Datenschützer Klingbeil am Beispiel des Landesverfassungsschutzes und des Großen Lauschangriffs. Aus für Klingbeil unerfindlichen Gründen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff im baden-württembergischen Verfassungsschutzrecht noch immer keinen Niederschlag gefunden. In ihrer Entscheidung aus dem Jahr 2004 hatten die Richter einen „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ – etwa das Schlafzimmer einer Wohnung – von der akustischen Überwachung ausgenommen. Lediglich das baden-württembergische Polizeirecht wurde an die neuen Rechtslage – auch das nicht überstürzt – im Jahr 2008 angepasst. Weiteres unterblieb jedoch. Die Landesregierung stellte jedoch nur klar, dass Regelungsbedarf bestehe, die Verfassungsschützer derzeit aber keine Großen Lauschangriffe unternähmen. Wenn dieses Überwachungsinstrument nicht benötigt werde, so Klingbeil, dann stelle sich indes die grundsätzliche Frage, „ob dieser gravierende Grundrechtseingriff überhaupt erforderlich ist“.