Ein Markt
Die neue Verordnung gilt als einer der wichtigsten Bausteine eines digitalen Binnenmarkts, der in den nächsten Jahren geschaffen werden soll. Für 500 Millionen Europäer soll dann ein und dasselbe Datenschutzrecht gelten. Das soll es Unternehmen einfacher machen, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Bislang müssen sie 28 verschiedene Regeln berücksichtigen.

 

Eine Anlaufstelle
Das Recht wird vereinheitlicht – im Guten wie im Schlechten, wie die jüngsten Entwicklungen zeigen. Zu den positiven Aspekten gehört auf jeden Fall der sogenannte One-Stop-Shop, den die EU-Minister ebenfalls an diesem Freitag beschließen wollen. Wer etwa bislang gegen das in Irland ansässige Facebook Beschwerde einreichen will, muss dies in Irland tun. Künftig ist das beim heimischen Datenschutzbeauftragten möglich. Dieser leitet den Fall dann innerhalb eines neu zu gründenden europäischen Datenschutzrates an den irischen Vertreter weiter, der dann die Entscheidung trifft – möglich sind in Zukunft auch hohe Geldstrafen für Unternehmen. Falls es unterschiedliche Auffassungen zu einer Entscheidung gibt, entscheidet das europäische Gremium als Ganzes