Der Bund hat an den denkmalgeschützten Bungalows aus den 1950er Jahren kein Interesse mehr. Sie waren für Mitarbeiter des US-Konsulats gebaut worden und stehen seit 2002 unter Denkmalschutz.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Suttgart - Es ist ein vorbildliches Immobilienexposé, das der Verkäufer ins Internet gestellt hat, denn er beschönigt nichts am Zustand der zwölf denkmalgeschützten Bungalows am Albrecht-Dürer-Weg auf dem Killesberg. Es werde wohl in jedem Haus eine neue Heizung benötigt, schreibt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Vor allem sei in den Wohnzimmern eine leicht erhöhte Radonkonzentration festgestellt worden; diese natürliche Radioaktivität aus dem Erdreich könne jedoch durch einfache Sanierungsmaßnahmen, wie das Abdichten von Rissen im Mauerwerk, eingedämmt werden. Im Keller sind die Werte aber deutlich höher.

 

Ein „Markstein“ in Stuttgarts Architekturgeschichte

Wer sich davon nicht abschrecken lässt, kann ein Gebot für einen oder für alle zwölf Bungalows des Stuttgarter Architekten Werner Gabriel abgeben. Sie seien, wie Gerhard Kabierske vom Südwestdeutschen Archiv für Architektur und Ingenieurbau in Karlsruhe schwärmt, ein „Markstein“ in der Architekturgeschichte Stuttgarts. Gabriel, dessen Nachlass in Karlsruhe liegt, habe damals eine Moderne umgesetzt, die in der Stadt nicht unumstritten gewesen sei: „In fast jedem Buch zur Architektur der 1950er Jahre findet man die Diplomatensiedlung“, sagt Gerhard Kabierske.

Den Namen erhielten die Bungalows, weil die Bundesrepublik sie für Mitarbeiter des amerikanischen Konsulats bauen ließ. Die eingeschossigen Häuser mit Flachdach sind in zwei Reihen so angeordnet, dass ein großer grüner Innenbereich entstanden ist, der allein über Fußwege erschlossen ist. Die Autos bleiben draußen auf einem Parkplatz – das war in den 1950er Jahren, als noch das Ideal der autogerechten Stadt galt, eine Innovation. Die Bungalows, die zwischen 130 und 222 Quadratmeter an Wohnfläche haben, seien nach einer Erneuerung im Jahr 2000 „baujahrsbezogen“ aber in einem überdurchschnittlich guten Zustand, betont die Bundesanstalt.

Seit dem Jahr 2002 unter Denkmalschutz

Seit dem Jahr 2002 steht die Siedlung in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz. Es sei Stuttgarts erste Bungalowsiedlung gewesen, und es handele sich um ein „selten gut überliefertes Dokument für eine in der Nachkriegszeit ganz entscheidende Phase der Baukunst“, so heißt es in der Stuttgarter Begründung der Denkmaleigenschaft. Gelobt wird auch die kluge Einbettung der Häuser in die parkähnliche geneigte Landschaft.

Für Ellen Pietrus, die Leiterin der Stuttgarter Denkmalschutzbehörde, ist der anstehende Verkauf zunächst kein Problem, da alle Regeln des Denkmalschutzes natürlich weiter gelten. Wenn die Bungalows nicht an einen einzigen Investor verkauft würden, werde es vielleicht aufwendiger, die Einhaltung der Regeln zu überwachen, sagt Pietrus, da man sich mit zwölf Partien besprechen müsse: „Machbar ist das aber auch.“ Gerhard Kabierske ist schon skeptischer. Jeder Besitzer habe andere Wünsche bei Dämmung oder Einrichtung: „Es gibt schon die Gefahr, dass die Siedlung auseinanderdriftet.“ Der Verkäufer behält sich die Entscheidung ausdrücklich vor; entscheidend ist, welche Variante für den Bund lukrativer ist. Laut Thorsten Grützner, dem Sprecher der Bundesanstalt, trennt sich der Bund grundsätzlich von Immobilien, die er nicht mehr für eigene Zwecke benötigt.