Dann müsste die Politik dem Denkmalschutz einen weit höheren Wert beimessen, als dies heute der Fall ist.
Staatliches Verwaltungshandeln sollte die Weitergabe der Kulturgüter an die kommenden Generationen so wichtig nehmen, dass institutionelle Regime und Baugesetze darauf stärker abzielen. Der Gebäudebestand ist das größte materielle Kapital einer Gesellschaft, eine kluge Politik wird langfristige Ziele verfolgen – und kulturelle Ressourcen vor der Ausbeutung durch Kurzfristinteressen und den „Markt“ bewahren. Es ist wichtig, sich vor Augen zu führen, dass der Gebäudebestand in der gleichen Qualität nicht nochmals neu errichtet werden könnte. Der klassische Denkmalschutz kommt hier an seine Grenzen, wir müssen neue Wege gehen. Wir könnten – ähnlich wie beim Klimaschutz – einen Rechtehandel einführen.

Das bedeutet dann: wer abreißt, zahlt Strafe, wer Bausubstanz erhält, wird belohnt?
Über neue Anreize sollten wir nachdenken. Im jetzigen System hat derjenige, der werterhaltend handelt, eher Nachteile.

Einspruch: wer als Eigentümer in den Denkmalschutz seines Gebäudes investiert, kann bei der Einkommensteuer viel absetzen.
In Baden-Württemberg gibt es gute Anreize im Steuersystem. Wahr ist aber auch, dass jedes zweite Jahr etwa ein Prozent der Substanz verschwindet – und das sind oftmals Objekte, auf die man nicht verzichten sollte. Das klingt wenig, aber wenn man dies auf 100 Jahre hochrechnet, dann erkennt man, wie viel von der alten soliden Welt verschwindet.

Gleichzeitig werben immer mehr Städte mit ihrer Geschichte.
Es gibt schon eine Schizophrenie – viele Städte bewerben sich bei der Unesco, weil sie gerne zum Weltkulturerbe gehören und den Tourismus befördern möchten – und reißen in zentralen Bereichen dennoch munter ab.