Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)
Seit das neue Familiennamensrechtsgesetz am 1. April 1994 in Kraft getreten ist, können Frauen und Männer gleichberechtigt entscheiden, wie sie nach der Trauung heißen wollen. Mehrere Varianten sind nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins in Berlin möglich:

Name des Mannes

Bei der traditionellen und meistgewählten Variante gibt die Frau ihren Namen auf und wählt denjenigen ihres Angetrauten.

 

Name der Frau

Nur wenige Männer wählen die Alternative und nehmen den Namen ihrer Gattin an.

Doppelname

Das Paar kann sich für einen Doppelnamen entscheiden. Einer von beiden kann den Doppelnamen wählen, während der andere seinen Namen behält. Auch kann man wählen, welcher Familienname als erster im Doppelnamen steht. Um Namensketten zu vermeiden, darf der Familienname eines Partners nicht an den Doppelnamen angehängt werden.

Name beibehalten

Paare dürfen nach der Hochzeit ihren eigenen Namen behalten, so dass es zwei Familiennamen gibt. Auch nach einer Scheidung oder einer erneuten Eheschließung darf der Name des Ex-Partners beibehalten werden. Scheidungskinder behalten den Ehenamen der Eltern, da die Namensbestimmung laut Anwaltverein „grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist“.