Gesetzeslage
Gemäß dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss die Bundesrepublik dafür sorgen, dass Behinderte ihr Wahlrecht ausüben können. Dafür müssen Materialien leicht verständlich und Einrichtungen barrierefrei sein.

Ausnahmen Wer geschäftsfähig ist, darf wählen. Der Behindertenbeauftragte des Rems-Murr-Kreises, Volker Barnickel, schätzt den Anteil der Behinderten, die nicht wählen dürfen, auf rund fünf Prozent. „Zum Entzug des Wahlrechts muss eine geistige Behinderung schon sehr stark ausgeprägt sein.“

Hilfsperson Körperlich behinderte Wähler können zur Wahl jemanden hinzuziehen, der ihnen dabei hilft, den Wahlzettel auszufüllen, zu falten und in die Urne zu werfen. Hilfsperson kann auch ein Wahlhelfer sein, der beispielsweise den Stimmzettel vorliest.

Infoheft Die Landeszentrale für politische Bildung hat zur Landtagswahl die Infobroschüre „Einfach wählen gehen“ in leichter Sprache herausgebracht, die unter www.lpb-bw.de heruntergeladen werden kann.

Gesetzeslage
Gemäß dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss die Bundesrepublik dafür sorgen, dass Behinderte ihr Wahlrecht ausüben können. Dafür müssen Materialien leicht verständlich und Einrichtungen barrierefrei sein.

Ausnahmen Wer geschäftsfähig ist, darf wählen. Der Behindertenbeauftragte des Rems-Murr-Kreises, Volker Barnickel, schätzt den Anteil der Behinderten, die nicht wählen dürfen, auf rund fünf Prozent. „Zum Entzug des Wahlrechts muss eine geistige Behinderung schon sehr stark ausgeprägt sein.“

Hilfsperson Körperlich behinderte Wähler können zur Wahl jemanden hinzuziehen, der ihnen dabei hilft, den Wahlzettel auszufüllen, zu falten und in die Urne zu werfen. Hilfsperson kann auch ein Wahlhelfer sein, der beispielsweise den Stimmzettel vorliest.

Infoheft Die Landeszentrale für politische Bildung hat zur Landtagswahl die Infobroschüre „Einfach wählen gehen“ in leichter Sprache herausgebracht, die unter www.lpb-bw.de heruntergeladen werden kann.