Der Beamtenbund in Baden-Württemberg will genau nachrechnen, ob aus dem Karlsruher Urteil Folgen für die Besoldung der Richter im Lande zu ziehen sind.

Stuttgart - Volker Stich, der Vorsitzende des Beamtenbundes in Baden-Württemberg, lobt das Karlsruher Urteil wegen seiner „harten Kriterien“ für die Richterbesoldung. „Wir werden aufgrund der Kriterien genau nachrechnen, ob wir bei der Besoldung der Richter nicht unzulässig hinter der Entwicklung herhinken.“ Für Stich ist die von der rot-grünen Regierung erlassene Senkung der Eingangsbesoldung für junge Beamten in den ersten drei Jahren um Beträge von vier bis acht Prozent ein Ärgernis.

 

Die Eingangsbesoldung eines ledigen und kinderlosen Richters im Südwesten, liegt bei 3992 Euro brutto (R 1). Nach Abzug der Acht-Prozent-Absenkung bleiben 3673 Euro übrig. Davon muss der Beamte Steuern und seinen Anteil an der Krankenversicherung zahlen. Solch ein Gehalt ist nach Stichs Ansicht nicht mehr konkurrenzfähig im Vergleich zur Wirtschaft.

Der Beamtenfunktionär hält die Besoldung unter Grün-Rot für unzureichend. Wie stehen nun andere Landesbeamte im Vergleich zu den Richtern dar? Stich hat zwei weitere Beispiele parat: Ein junger Lehrer an einer Grund- und Hauptschule in Baden-Württemberg, ebenfalls ledig und kinderlos – erhält als Einstiegsbesoldung 3330 Euro brutto (A 12), abzüglich der acht Prozent bleiben aber nur 3064 übrig. In niedrigeren Besoldungsgruppen ist der Abschlag geringer, beträgt vier Prozent. Steuerinspektoren oder Polizeikommissare erhalten als Anfänger im Staatsdienst 2389 Euro (A 9), davon werden vier Prozent abgezogen, bleiben also 2294 Euro brutto.

Junge Juristen gingen wegen der besseren Verdienstchancen zunächst in eine Kanzlei, erst später wechselten sie in den öffentlichen Dienst, sagt Stich. Anwälte in Stuttgart bezweifeln, ob Richter weniger verdienen als freiberufliche oder angestellte Juristen. Die Spanne sei groß, sagt der Anwalt Achim Lindemann. Großkanzleien wie seine zahlten Assessoren nach dem zweiten Staatsexamen Gehälter von 80 000 bis 95 000 Euro im Jahr. Bei mittleren Büros könne der Betrag bei 50 000 Euro liegen. Es habe aber schon Klagen gegen sittenwidrige Verträge gegeben, als Berufsanfänger weniger als die Referendariatsvergütung erhalten und mit 1000 Euro im Monat abgespeist werden sollten.