Laut dem deutschen Mieterbund dürfen Mieter in Mehrfamilienhäuser auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse grillen – Nachbarn müssen dies akzeptieren. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: wenn das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist, müssen sich die Mieter auch daran halten. Ansonsten drohen Abmahnungen oder sogar die Kündigung des Mietverhältnisses. Auch ohne Verbot darf dann nicht gegrillt werden, wenn Qualm, Rauch oder Ruß in die Nachbarwohnungen zieht. Je nachdem kann es ein Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz sein und Bußgelder nach sich ziehen. Gegrillt werden darf grundsätzlich bis 22 Uhr, danach gilt Nachtruhe.

 

Auch als Wohnungseigentümer darf man nicht uneingeschränkt grillen. Je nach Einzelfall kann das Grillen verboten, zeitlich oder örtlich begrenzt werden, so der Mieterbund. Wichtig sei einfach, dass die Rauchentwicklung so gering wie möglich gehalten werde. Gerichte empfehlen daher immer öfter, einen Elektrogrill zu benutzen.