Stalking ist hierzulande ein sogenanntes Erfolgsdelikt. Die Tat ist erst dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie auch wirklich zum „Erfolg“ gebracht wird. Das bedeutet: das Stalking muss eine „schwerwiegende Beeinträchtigung“ des Opfers verursachen. Wann genau diese vorliegt, entscheidet ein Gericht. Die Forderung, Stalking zu einem sogenannten Eignungsdelikt und damit leichter verfolgbar zu machen, ist nicht neu, wurde in Deutschland aber bisher nicht umgesetzt.

 

Stalkingopfer müssen sich weitestgehend selbst helfen. Mary Scherpe hat dies getan, indem sie erst auf einem Blog und jetzt in ihrem Buch „An jedem einzelnen Tag“ ihre Erfahrungen mit dem Stalker aufgeschrieben und dokumentiert hat. „Mit dem Blog hatte ich eine Art virtuelles Schild, seine Angriffe blieben daran kleben“, erklärt sie. Andere Opfer organisieren sich wie Edith Eva Tholen in Selbsthilfegruppen oder tauschen in Internetforen Erfahrungen und Tipps aus. Für einige der Opfer ist die Bedrohung so real geworden, dass sie gezwungen sind, umzuziehen und die Arbeitsstelle zu wechseln.

Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft hat sich eine neue Form des Stalkings entwickelt, das sogenannte Cyberstalking. Dabei nutzt der Stalker die Möglichkeiten des Internets, um sich dem Opfer zu nähern und es zu bedrohen. Die Täter bedienen sich hierbei ganz gezielt moderner Verschlüsselungstechniken, um ihre Identität zu verschleiern und sich vor Strafverfolgung zu schützen.

Anwälte empfehlen eine Zivilklage

Egal, in welcher Form das Stalking geschieht, ob durch tatsächliche Verfolgung, nächtliche Anrufe oder Beleidigungen im Internet, es dient einem Zweck: das Opfer einzuschüchtern, zu bedrohen und zu schädigen. Viele Stalker verstummten, wenn die Polizei zum ersten Mal vor ihrer Tür stehe, so hat ein Opferanwalt festgestellt. Deswegen helfe es nach seiner Erfahrung oft, zivilrechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten, ihn also beispielsweise wegen Beleidigung oder Geschäftsschädigung anzuzeigen. Hierbei seien die Erfolgsaussichten größer als bei einer Anzeige wegen Stalkings. Edith Eva Tholen hingegen sagt, dass man die Vorgehensweise immer vom konkreten Fall abhängig machen müsse. Die Sicherheit des Opfers müsse dabei an erster Stelle stehen.

Mary Scherpe indes möchte eine Änderung des Stalking-Paragrafen 238 erreichen und hat kürzlich zu diesem Zweck eine Petition gestartet, die bereits nach wenigen Tagen von mehreren Zehntausend Unterstützern unterzeichnet wurde.

Gefordert wird eine Gesetzesänderung

Stalking ist hierzulande ein sogenanntes Erfolgsdelikt. Die Tat ist erst dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie auch wirklich zum „Erfolg“ gebracht wird. Das bedeutet: das Stalking muss eine „schwerwiegende Beeinträchtigung“ des Opfers verursachen. Wann genau diese vorliegt, entscheidet ein Gericht. Die Forderung, Stalking zu einem sogenannten Eignungsdelikt und damit leichter verfolgbar zu machen, ist nicht neu, wurde in Deutschland aber bisher nicht umgesetzt.

Stalkingopfer müssen sich weitestgehend selbst helfen. Mary Scherpe hat dies getan, indem sie erst auf einem Blog und jetzt in ihrem Buch „An jedem einzelnen Tag“ ihre Erfahrungen mit dem Stalker aufgeschrieben und dokumentiert hat. „Mit dem Blog hatte ich eine Art virtuelles Schild, seine Angriffe blieben daran kleben“, erklärt sie. Andere Opfer organisieren sich wie Edith Eva Tholen in Selbsthilfegruppen oder tauschen in Internetforen Erfahrungen und Tipps aus. Für einige der Opfer ist die Bedrohung so real geworden, dass sie gezwungen sind, umzuziehen und die Arbeitsstelle zu wechseln.

Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft hat sich eine neue Form des Stalkings entwickelt, das sogenannte Cyberstalking. Dabei nutzt der Stalker die Möglichkeiten des Internets, um sich dem Opfer zu nähern und es zu bedrohen. Die Täter bedienen sich hierbei ganz gezielt moderner Verschlüsselungstechniken, um ihre Identität zu verschleiern und sich vor Strafverfolgung zu schützen.

Anwälte empfehlen eine Zivilklage

Egal, in welcher Form das Stalking geschieht, ob durch tatsächliche Verfolgung, nächtliche Anrufe oder Beleidigungen im Internet, es dient einem Zweck: das Opfer einzuschüchtern, zu bedrohen und zu schädigen. Viele Stalker verstummten, wenn die Polizei zum ersten Mal vor ihrer Tür stehe, so hat ein Opferanwalt festgestellt. Deswegen helfe es nach seiner Erfahrung oft, zivilrechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten, ihn also beispielsweise wegen Beleidigung oder Geschäftsschädigung anzuzeigen. Hierbei seien die Erfolgsaussichten größer als bei einer Anzeige wegen Stalkings. Edith Eva Tholen hingegen sagt, dass man die Vorgehensweise immer vom konkreten Fall abhängig machen müsse. Die Sicherheit des Opfers müsse dabei an erster Stelle stehen.

Mary Scherpe indes möchte eine Änderung des Stalking-Paragrafen 238 erreichen und hat kürzlich zu diesem Zweck eine Petition gestartet, die bereits nach wenigen Tagen von mehreren Zehntausend Unterstützern unterzeichnet wurde.